EGMR könnte die Kommission für unbewegliches Eigentum für ungültig erklären
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Monate den Status der in Nordzypern tätigen Kommission für unbewegliches Eigentum (IPC) neu zu bewerten. Es wird geprüft, ob sie als „ungültig und nichtig“ erklärt werden könnte, was erhebliche Auswirkungen auf die Lösung von Eigentumsstreitigkeiten haben könnte, insbesondere in Bezug auf griechisch-zyprische Ansprüche auf Entschädigung oder Rückgabe von Eigentum.
Die IPC, 2005 gegründet und seit 2006 tätig, wurde vom EGMR 2010 im Fall „Demopoulos und andere“ als „wirksames innerstaatliches Rechtsmittel“ für griechisch-zyprische Antragsteller anerkannt. Das bedeutete, dass Antragsteller vor Einreichung einer Beschwerde in Straßburg den Weg über die IPC gehen mussten.
Allerdings wird die Effektivität der Kommission im Laufe der Jahre zunehmend in Frage gestellt. Viele Fälle bleiben über Jahre hinweg ungelöst, Entschädigungszahlungen verzögern sich, und die Arbeitsbelastung steigt weiter. Diese Probleme haben die Aufmerksamkeit des EGMR auf sich gezogen und zu einer Neubewertung ihres Status geführt.
Wenn das Gericht die IPC für ungültig erklärt, erhalten griechisch-zyprische Antragsteller das Recht zurück, Beschwerden direkt beim EGMR einzureichen. Ein solcher Schritt könnte zu drastischen Veränderungen im rechtlichen und diplomatischen Umfeld führen: zahlreiche neue und potenziell kostspielige Entschädigungsansprüche, Risiken einer Verschärfung der Zypern-Verhandlungen und Veränderungen im Verhandlungsbalanz.
Experten schätzen, dass eine solche Entscheidung erhebliche finanzielle Verluste für die türkische Seite und Nordzypern nach sich ziehen könnte. Gleichzeitig erhöht die fehlende effektive und zeitnahe Funktionsweise der IPC das Risiko erneuter diplomatischer Spannungen und Krisen im Friedensprozess.
Reaktionen und Einschätzungen
Bereits im Juni 2025 kommentierte der Vorsitzende der Halkın Partisi, Kudret Ezersay, die EGMR-Entscheidung im Fall K.V. Mediterranean Tours und stellte fest, dass das Gericht erneut bestätigt habe, dass mit Ausnahme einer spezifischen 15-jährigen Verzögerung die IPC weiterhin ein wirksames innerstaatliches Rechtsmittel darstellt, das vor einer Beschwerde beim EGMR ausgeschöpft werden muss. Die Verzögerung hing teilweise mit fehlenden rechtzeitigen Konsultationen durch die Staatsanwaltschaft Nordzyperns zusammen, jedoch wird das Prinzip nicht aufgehoben — die IPC behält ihren Status.
Fazit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte bald eine richtungsweisende Entscheidung über den Status der IPC treffen — sie entweder für ungültig erklären oder als „wirksamen innerstaatlichen Mechanismus“ belassen. Das Urteil wird entscheidend für zukünftige Eigentumsansprüche, Entschädigungen und die internationalen Beziehungen in Bezug auf Zypern sein.
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