Wegen anomaler Hitze gilt in Nordzypern von 12:00 bis 16:00 Uhr ein Arbeitsverbot im Freien
Das Ministerium für Arbeit und sozialen Schutz hat wegen der hohen Lufttemperaturen neue Maßnahmen angekündigt.
Auf Grundlage von Artikel 36 des Arbeitsgesetzes Nr. 22/1992 sind vom 5. bis zum 15. August 2026 täglich von 12:00 bis 16:00 Uhr Arbeiten im Freien und unter ständiger direkter Sonneneinstrahlung verboten.
Das Ministerium erklärte, die Entscheidung diene dem Schutz der Arbeitnehmer vor hitzebedingten Gesundheitsrisiken, darunter Hitzschlag und übermäßiger Flüssigkeitsverlust.
Für landwirtschaftliche Arbeiten und Bauarbeiten außerhalb von Ortschaften dürfen Arbeitgeber den Beginn des Arbeitstages auf eine frühere Uhrzeit verlegen, um eine sichere Fortsetzung der Tätigkeiten zu gewährleisten.
Das Ministerium stellte klar, dass Arbeitgeber im Rahmen des früheren Arbeitsbeginns die Lieferzeiten für Zuschlagstoffe, Fertigbeton, andere Baumaterialien und Baumaschinen zu den Baustellen selbst festlegen können.
Die Behörden riefen die Arbeitgeber dazu auf, die erlassenen Maßnahmen strikt einzuhalten, den Arbeitsablauf unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen zu organisieren und die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen.
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