Mann in der Türkei verpflichtet sich, Unterhalt zu zahlen und zwei Katzen nach der Scheidung zu versorgen

In Istanbul wurde eine ungewöhnliche Scheidungsvereinbarung getroffen, nach der ein Mann sich verpflichtet, zwei gemeinsame Katzen zu versorgen. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens erklärte sich Bugra B. bereit, seiner Ex-Frau Ezgi B. alle drei Monate 10.000 türkische Lira für die Pflege der Tiere zu zahlen, die bei ihr bleiben. Die Vereinbarung gilt bis 2035 und sieht eine jährliche Anpassung an die Inflation vor.
Darüber hinaus zahlt Bugra B. seiner Ex-Frau eine einmalige Entschädigung in Höhe von 550.000 türkischen Lira. Danach bestehen keine weiteren finanziellen Verpflichtungen zwischen den Parteien.
Solche Fälle sind äußerst selten, da Haustiere nach dem türkischen Zivilgesetzbuch immer noch als bewegliches Eigentum gelten. In den letzten Jahren haben türkische Gerichte jedoch zunehmend die Versorgung von Haustieren in Scheidungsvereinbarungen aufgenommen. Das Gesetz Nr. 5199 „Zum Schutz von Tieren“ bietet eine rechtliche Grundlage für solche Entscheidungen.
Experten betonen, dass dieser Fall das wachsende Bewusstsein für Tierrechte und ihre Bedeutung in familiären Beziehungen widerspiegelt. Solche Vereinbarungen verändern den traditionellen Ansatz bei Scheidungen, indem sie nicht nur Eigentum und Unterhalt, sondern auch die Pflege von Haustieren berücksichtigen.
Der Anwalt betonte, dass die Vereinbarung freiwillig geschlossen wurde und die emotionale Bindung der ehemaligen Eheleute zu den Tieren widerspiegelt. Ezgi B. wollte sich nicht äußern.
Juristen glauben, dass dieser Fall ein wichtiges Präzedenzbeispiel für zukünftige Scheidungen in der Türkei sein könnte, bei denen die Tierpflege als eigenständige Verpflichtung angesehen wird.
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