Nordzypern ändert Arbeitsregeln für ausländische Arbeitnehmer
In Nordzypern sind Änderungen an den Durchführungsbestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Erwerbstätigkeit ausländischer Staatsbürger in Kraft getreten.
Gemäß den neuen Regeln wurden die Bedingungen für einen Arbeitgeberwechsel (horizontaler Wechsel) geändert. Konnte ein ausländischer Arbeitnehmer früher nach 6 Monaten den Arbeitsplatz wechseln, ist dies nun erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit bei einem Arbeitgeber möglich, sofern der Arbeitnehmer nicht aus eigenem Entschluss gekündigt hat.
Verlässt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz vor Ablauf eines Jahres, ist er verpflichtet, das Land innerhalb von 40 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verlassen.
Auch die Fristen für die Verlängerung der Arbeitserlaubnis wurden geändert. Bisher konnte ein Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf der Erlaubnis gestellt werden; diese Frist wurde nun auf 40 Tage verkürzt. Die Unterlagen zur Verlängerung können bereits zwei Monate vor Ablauf der gültigen Erlaubnis eingereicht werden.
Stellt ein Arbeitnehmer nicht innerhalb von 40 Tagen nach Ablauf der Erlaubnis einen Verlängerungsantrag, gilt sein Aufenthalt im Land als illegal, was zur Abschiebung führen kann.
Zudem wurde für Arbeitnehmer aus Drittstaaten eine maximale Beschäftigungsdauer in Nordzypern von 4 Jahren festgelegt. Danach müssen sie das Land verlassen und sich mindestens 45 Tage lang außerhalb aufhalten, bevor sie einen neuen Antrag auf Einreise und Beschäftigung stellen können.
Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit erklärte, dass die Änderungen darauf abzielen, die Kontrolle über den Arbeitsmarkt zu stärken und illegale Beschäftigung zu bekämpfen.

