Fast 200 Tiere sterben in Nordzypern in 133 Betrieben an der Blauzungenkrankheit
Das Ministerium für Landwirtschaft und natürliche Ressourcen hat Informationen über einen aktuellen Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei Tieren in Nordzypern vorgelegt. Der Ausbruch wurde in 133 landwirtschaftlichen Betrieben festgestellt, was zum Tod von 193 kleinen Wiederkäuern führte.
Der Erklärung des Ministeriums zufolge sollten alle Todesfälle von Tieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie auf die Blauzungenkrankheit zurückzuführen sind, dem Veterinäramt gemeldet werden. Die Landwirte werden aus dem allgemeinen landwirtschaftlichen Versicherungsfonds entschädigt, sobald die Fälle ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Das Ministerium betonte, dass die Kontrolle der Fliegenpopulationen von wesentlicher Bedeutung für die Bekämpfung der Ausbreitung der Krankheit ist. Es wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Ausbreitung in den betroffenen Betrieben und Regionen zu verhindern.
Es wurden Beschränkungen für die Verbringung von Kleinvieh in infizierten Gebieten erlassen und Desinfektionsverfahren eingeführt. Darüber hinaus wurden Verfahren zur sicheren Beseitigung verendeter Tiere und Entschädigungsverfahren eingeleitet.
Das Ministerium erinnerte die Öffentlichkeit daran, dass die Blauzungenkrankheit eine Viruserkrankung ist, die Schafe und Rinder befällt. Während Schafe am anfälligsten sind, fungieren Rinder oft als Überträger. Das Virus, das zur Familie der Reoviridae und zur Gattung der Orbiviren gehört, umfasst 27 Serotypen.
„Diese Krankheit ist nicht zoonotisch, betrifft den Menschen nicht und stellt kein Risiko für die Lebensmittelsicherheit dar“, stellte das Ministerium klar.
Zu den Symptomen der Krankheit gehören hohes Fieber, vermehrter Speichelfluss, Nasenausfluss, Atembeschwerden, Schwellungen und Rötungen im Mund- und Augenbereich. Die Diagnose basiert auf den klinischen Symptomen, dem PCR-Virusnachweis und der Serokonversion.
Zur Identifizierung des Serotyps, der diesen Ausbruch verursacht, haben die TRNC-Behörden ein EU-Labor konsultiert, und das erforderliche Verfahren zur Sammlung und Einreichung von Proben hat begonnen.
Wo sind Verdachtsfälle zu melden?
- Veterinäramt Nikosia: 225 3751
- Veterinäramt Kyrenia: 815 2110
- Veterinäramt Famagusta: 366 5335
- Veterinäramt Iskele: 371 2575
- Guzelyurt Veterinäramt: 714 2925
- Veterinäramt Geçitkale: 373 3326
- Veterinäramt Vadili: 397 7551
- Ziyamet Veterinäramt: 381 2106