Cyprus, Nicosia

Auf Nordzypern werden bis zum 19. Dezember Anträge für das Kleinviehzüchtungsprogramm angenommen

04.12.2025 / 13:31
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Das Ministerium für Landwirtschaft und natürliche Ressourcen der TRNZ gab die Annahme neuer Anträge auf Nordzypern im Rahmen des Programms „Ausweitung der Kleinviehhaltung“ bekannt, das in Zusammenarbeit mit der Türkischen Kooperations- und Koordinationsagentur (TİKA) durchgeführt wird. Die Frist endet am Ende des Arbeitstages am 19. Dezember.

Nach der Bewertung durch die Kommission erhalten ausgewählte Antragsteller entweder 20 Schafe und 2 Böcke oder 20 Ziegen und 2 Ziegenböcke. Nach der Bewertung findet eine Auslosung in Anwesenheit eines Notars statt. Die Unterlagen sind bei den Abteilungen für Viehzucht einzureichen.

Bedingungen: Staatsbürgerschaft der TRNZ; Alter 18–45 Jahre; vorzugsweise kein eigener Tierbestand oder nicht mehr als 20 Zuchttiere kleiner Wiederkäuer beim Antragsteller und seinem Haushalt; keine im Haushalt lebenden Personen, die ein Gehalt aus dem Staatshaushalt beziehen oder einem Verbot von Nebentätigkeiten unterliegen; Vorhandensein eines geeigneten Stalls und Zustimmung zu den Bedingungen der Standardverpflichtung des Ministeriums. Für bestehende Viehzüchter ist ein seuchenfreier Betriebsstatus erforderlich.

Benötigte Unterlagen: Kopie des Personalausweises; Nachweis des Eigentums an der Einrichtung/Fläche für die Tierhaltung; Eignungsbescheinigung des Geheges von der Gemeinde; falls vorhanden, eine Bescheinigung der landwirtschaftlichen Versicherung über die Ackerflächen; Nachweis der Registrierung im Tierregistrierungssystem und der Tierzahl; für Tierhalter — Mitgliedschaft in der Viehzüchtervereinigung; die letzten bezahlten Strom- und Wasserrechnungen (falls vorhanden); vom Muhtar beglaubigte Haushaltsliste mit Namen, Verwandtschaftsgrad und Geburtsdaten.

Früher anerkannte berechtigte Antragsteller können, sofern sie die Bedingungen weiterhin erfüllen, an der aktuellen Verteilung teilnehmen. Seit 2021 wurden im Rahmen des Projekts 837 Tiere an 40 Teilnehmer übergeben. Die erhaltenen Tiere dürfen 3 Jahre lang nicht verkauft oder übertragen werden; in diesem Zeitraum werden aus der Nachzucht mindestens 20 Weibchen und 3 Männchen im Alter von 6 Monaten oder mehr für die Weiterverteilung entnommen.

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