Nordzypern führt neue Verkehrsbußgelder und Strafen ein
Neue Verkehrsregeln sind offiziell in Nordzypern in Kraft getreten und bringen strengere Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße mit sich. Seit 00:01 Uhr heute setzen Polizeibeamte in der gesamten Region die aktualisierten Vorschriften durch.
Laut der Pressestelle der Polizei wurden Änderungen am Gesetz zur Regelung von Verkehrsverstößen ohne Gerichtsverfahren und zur Verhängung von Strafen vorgenommen, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt offiziell in Kraft getreten sind. Das überarbeitete Gesetz beinhaltet sowohl angepasste Strafen als auch neu definierte Verstöße.
Wichtige Änderungen bestehender Bußgelder und Strafen:
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Missachtung eines Anhaltebefehls der Polizei:
Bußgeld von 10 % auf 100 % des Mindestlohns erhöht. Strafpunkte von 5 auf 100 erhöht. -
Verwendung eines Mobiltelefons oder elektronischen Geräts während der Fahrt (Telefonieren, Texten, Browsen, Videos schauen):
Bußgeld von 10 % auf 100 % des Mindestlohns erhöht. Strafpunkte von 15 auf 50 erhöht. -
Geschwindigkeitsüberschreitung:
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Bis zu 20 km/h über dem Limit: Strafpunkte von 5 auf 10.
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Zwischen 21–40 km/h über dem Limit: Strafpunkte von 25 auf 30.
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Falsches Parken:
Bußgeld von 5 % auf 10 % des Mindestlohns verdoppelt. -
Kein Sicherheitsgurt / fehlender Kindersitz:
Bußgeld von 10 % auf 20 % des Mindestlohns erhöht. Jetzt mit 10 Strafpunkten. -
Beförderung von Fahrgästen ohne Genehmigung:
Bußgeld von 25 % auf 200 % des Mindestlohns erhöht. Strafpunkte von 20 auf 50. -
Gewerbliche Fahrzeuge (Kategorie A oder B) ohne Genehmigung:
Bußgeld von 10 % auf 50 % des Mindestlohns erhöht, mit 10 Strafpunkten.
Neu eingeführte Verstöße:
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Rauchen während der Fahrt (einschließlich Zigaretten, Tabak und E-Zigaretten):
Bußgeld beträgt 5 % des Mindestlohns. -
Fahren unter Einfluss von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen:
Bußgeld 50 % des Mindestlohns, mit 100 Strafpunkten. -
Verstöße, die durch das elektronische Überwachungssystem erfasst werden – darunter:
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Fahren ohne gültige Inspektion oder Registrierung
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Überfahren einer roten Ampel
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Nutzung elektronischer Geräte
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Essen oder Trinken während der Fahrt
Bußgelder zwischen 10 % und 100 % des Mindestlohns, 10 bis 100 Strafpunkte je nach Schwere.
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Vermietung eines Fahrzeugs ohne Genehmigung (Z-Lizenz):
Bußgeld 25 % des Mindestlohns mit 20 Strafpunkten.
Vergehen, die direkt vor Gericht kommen:
Einige Verstöße gelten als zu schwerwiegend für eine Regelbuße und werden automatisch vor Gericht gebracht:
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Fahren unter Alkoholeinfluss (über 150 mg) oder Drogenkonsum:
Das Verfahren wird gerichtlich geführt. Bei Verurteilung droht eine Geldstrafe von bis zu 15-fachem Mindestlohn, bis zu 3 Jahre Gefängnis oder beides. Das Gericht kann auch den Führerschein (inkl. Lern- oder Gewerbelizenz) für bis zu 6 Monate entziehen. -
Wiederholte gefährliche Fahrweise:
Beim dritten Verstoß innerhalb von 15 Monaten wird der Fall automatisch dem Gericht übergeben – Bußgeld nicht mehr möglich. -
Fahrer, die bei einem Unfall mit Körperverletzung schuld sind, werden für alle damit verbundenen Verstöße vor Gericht gestellt – auch bei normalerweise bußgeldfähigen Vergehen.
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