Cyprus, Nicosia

Ab Oktober 2025 erfordern Überweisungen in der EU nicht nur die IBAN, sondern auch die Übereinstimmung des Empfängernamens zum Schutz vor Betrug

21.07.2025 / 10:46
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Ab dem 9. Oktober 2025 tritt in den Ländern der Europäischen Union ein neues System in Kraft, das darauf abzielt, Betrug bei Banküberweisungen zu verhindern. Künftig reicht es nicht mehr aus, nur die IBAN anzugeben — auch der Name des Empfängers muss eingegeben werden und wird vom System mit den registrierten Daten abgeglichen.

Die Banken führen ein sogenanntes „Ampel“-Prüfsystem ein. Stimmen Name und IBAN vollständig überein, wird die Überweisung ohne Verzögerung ausgeführt — das ist „grünes Licht“. Bei kleineren Abweichungen wie Tippfehlern gibt das System eine Warnung aus, die Überweisung bleibt aber möglich — „gelbes Licht“. Bei größeren Unstimmigkeiten erscheint „rotes Licht“ — die Überweisung wird gestoppt und dem Absender wird die Möglichkeit gegeben, den Vorgang abzubrechen oder auf eigenes Risiko fortzusetzen.

Ziel der Neuerung ist es, Kunden vor gängigen Betrugsmaschen zu schützen, etwa Überweisungen auf gefälschte Konten, manipulierte Zahlungsdaten oder abgefangene Kommunikation zwischen Kunden und Empfängern. Allein in Deutschland gehen laut Schätzungen jährlich über 30 Millionen Euro durch solche Straftaten verloren.

Das Abgleichsystem für Name und IBAN wird für alle Banken in der EU verpflichtend, auch wenn die genaue Umsetzung variieren kann — etwa durch Farbsignale oder Pop-up-Warnungen. So sollen Nutzer schnell erkennen können, ob ihr Transfer ein Risiko darstellt.

In Nordzypern sind solche Maßnahmen bisher noch nicht offiziell eingeführt worden, doch die Erfahrungen der EU könnten als Vorbild für ähnliche Lösungen in der Zukunft dienen.

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