Gewerkschaft der Krankenpflegerinnen und Hebammen kritisiert Entscheidung zum Mindestlohn in der TRNZ
Am 10. Januar erklärte die türkisch-zyprische Gewerkschaft der Krankenpflegerinnen und Hebammen in der TRNZ ihren Protest gegen die Entscheidung der Mindestlohnkommission, auf den Mindestlohn einen Lebenshaltungszuschlag von 18,39 % anzuwenden.
In einer Erklärung wies der Gewerkschaftsvorsitzende Ali Yözgöçmen darauf hin, dass gleichzeitig ein Zuschlag von 21,66 % vollständig auf die Gehälter von Abgeordneten, Ministern, allen Staatsbediensteten, staatlichen Rentnern und politischen Ernennungen angewandt wurde. Seiner Ansicht nach dürften identische wirtschaftliche Bedingungen nicht zu unterschiedlichen prozentualen Erhöhungen für verschiedene Gruppen führen.
Yözgöçmen betonte, dass die Lebenshaltungskosten in allen zentralen Bereichen steigen — bei Lebensmitteln, Mieten, Strom, Kraftstoffen und grundlegenden Konsumgütern — und dies die gesamte Gesellschaft gleichermaßen betreffe. Die Entscheidung der Kommission verletze seiner Meinung nach den in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz und verschlechtere die Kaufkraft der Mindestlohnempfänger.
Die Gewerkschaft stellte außerdem fest, dass insbesondere Beschäftigte des privaten Sektors die direkten Leidtragenden seien, darunter 800 Krankenpflegerinnen und Hebammen, und forderte die Regierung auf, die Entscheidung im Interesse der sozialen Gerechtigkeit zu überdenken.

