Gewerkschaft für Arbeitsschutz fordert den Rückzug des Arbeitsschutzgesetzes
Die Gewerkschaft für Arbeitsschutz und Sicherheit veröffentlichte am 23. Januar eine schriftliche Erklärung, in der sie die Republikanische Versammlung von Nordzypern aufforderte, den Gesetzesentwurf über Änderungen der Arbeitsschutzgesetzgebung zurückzuziehen, der vom Ausschuss genehmigt und an die Generalversammlung weitergeleitet worden war.
In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Recht, Politik, Außenbeziehungen und Verteidigung die Änderungen drei Wochen lang geprüft und mit Mehrheit für die Weiterleitung an die Generalversammlung gestimmt hat. Vertreter der Gewerkschaft weisen darauf hin, dass während der Sitzungen eingeladene Interessengruppen wiederholt gewarnt haben: Die vorgeschlagenen Änderungen würden das Problem der Arbeitgeberhaftung bei tödlichen Unfällen nicht lösen und im Gegenteil die Verantwortung des Arbeitgebers verringern und den Prozess unsicher machen.
Die Gewerkschaft erklärt, dass die vorgeschlagenen Änderungen ernsthafte Risiken für das Lebensrecht der Arbeitnehmer bergen und in ihrer jetzigen Form nicht akzeptabel sind. Das Dokument kritisiert auch eine vorübergehende Klausel, die die neuen Regeln auf bereits laufende Fälle anwendet, was nach Ansicht der Gewerkschaft das Prinzip der Rechtssicherheit und erworbene Rechte verletzt.
In der Erklärung heißt es, dass bei Verabschiedung des Gesetzes die Kontrollmechanismen geschwächt werden, Sicherheit zur Formalität wird und dies zu einer Zunahme von Unfällen und Berufskrankheiten führen wird. Die Gewerkschaft fordert die Abgeordneten auf, das Gesetz nicht zu verabschieden und es in der Generalversammlung zurückzuziehen, wobei sie betont, dass Arbeitsschutz keine Ausgabenfrage, sondern eine Garantie für Menschenleben ist.
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