Cyprus, Nicosia

Oberstes Gericht von Nordzypern: Disziplinarregelung verbietet kein Kopftuch, benötigt jedoch parlamentarische Zustimmung

25.09.2025 / 13:07
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In Nordzypern ist eine Debatte um die sogenannte Disziplinarregelung entbrannt. Dieses Dokument enthält Regeln, die das Verhalten und die Disziplin von Beamten, Lehrern und Schülern regeln sollen. Es legt Pflichten, Einschränkungen, Strafmaßnahmen bei Verstößen und Verfahren für Anhörungen fest. Die Regierung versuchte, die Regelung per Kabinettsbeschluss ohne Beteiligung des Parlaments einzuführen, was Kritik auslöste.

Juristen erklärten, dass ein solcher Schritt der Verfassung widerspricht, da nur das Parlament solche Regeln erlassen darf. Außerdem gab es öffentliche Diskussionen darüber, ob die Regelung das Prinzip der Säkularität verletzt. Ein Streitpunkt war die Annahme, dass das Dokument das Tragen des Kopftuchs in Schulen und im öffentlichen Dienst einschränken könnte, was Besorgnis in Teilen der Bevölkerung auslöste.

Die Angelegenheit gelangte vor das Verfassungsgericht. Das Gericht entschied, dass die Regelung selbst den säkularen Charakter des Staates nicht verletzt und kein Kopftuchverbot enthält. Sie kann jedoch ohne parlamentarische Zustimmung nicht in Kraft treten. Damit hat die Regierung ihre Befugnisse überschritten, indem sie versuchte, sie eigenständig umzusetzen.

Der Vorsitzende der Volkspartei, Kudret Özersay, betonte, dass das eigentliche Problem nicht religiöser, sondern prozeduraler Natur ist. Seiner Meinung nach umging die Regierung das Parlament, obwohl solche Entscheidungen von den Abgeordneten getroffen werden müssen. Özersay warnte auch, dass die Behörden das Dokument erneut als Gesetzesentwurf zur Abstimmung vorlegen könnten. Wenn das Parlament zustimmt, tritt die Regelung in Kraft.

Dieser Fall wurde zum Beispiel für ein größeres Problem — die Überschneidung exekutiver und legislativer Gewalt. Das Gericht erinnerte daran, dass Regeln, die das Leben von Tausenden Lehrern, Beamten und Schülern betreffen, vom Parlament genehmigt werden müssen und nicht per Regierungsbeschluss eingeführt werden dürfen.

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