Strenge Beschränkungen an Jagdtagen: wann man hinausgehen darf und wie Waffen zu transportieren sind

Jäger wurden an die geltenden Regeln bezüglich der Jagdzeiten, des Transports von Waffen und der erforderlichen Dokumente erinnert. Ein Verstoß gegen eine der Vorschriften führt zu strafrechtlicher Verantwortung.
Gemäß den festgelegten Bestimmungen ist es an Jagdtagen verboten, sich vor 04:00 Uhr und nach 19:00 Uhr mit einer Waffe auf unbefestigten Straßen aufzuhalten.
Ein Jagdgewehr muss in zwei Teile zerlegt und in einem Futteral oder einer Box transportiert werden.
• In Fahrzeugen mit Kofferraum muss die Waffe im Kofferraum aufbewahrt werden.
• In Fahrzeugen ohne Kofferraum — im Innenraum oder Laderaum, ebenfalls zerlegt und im Futteral.
Auch wenn das Gewehr in zwei Teile zerlegt ist, darf es nicht ohne Futteral oder Box transportiert werden.
Zudem stellt der Besitz und die Nutzung einer Waffe ohne gültige Registrierung, Lagergenehmigung oder Jagdschein eine Straftat dar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufbewahrung und Verwendung von Munition aus Südzypern ebenfalls illegal ist.
Selbst mit Jagderlaubnis ist es dem Besitzer untersagt, die Waffe vor Mitternacht ohne eine besondere Genehmigung der Bezirksverwaltung aus dem Haus zu bringen oder im Fahrzeug zu transportieren.
Alle diese Maßnahmen dienen der Sicherheit und der Einhaltung der geltenden Vorschriften während der Jagd.
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