TRNZ Führt Bankpflichtige Mietzahlungssystem Ein
In der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) wurde eine neue Regelung eingeführt, wonach Mietzahlungen ausschließlich über Banken erfolgen müssen. Finanzminister Özdemir Beroa erläuterte die Vorteile dieses neuen Systems.
Der Minister erklärte, dass das System eine bessere Buchführung und Überwachung ermöglicht: Durch die Abwicklung von Mietzahlungen über die Bank werden diese Transaktionen offiziell dokumentiert. Dies bedeutet, dass Zahlungen beider Parteien nachverfolgt und im Streitfall als Beweismittel verwendet werden können. Offizielle Zahlungsbestätigungen sind auch bei Steuerprüfungen hilfreich.
Darüber hinaus erleichtert die Zahlung über die Bank für Mietzinsempfänger den Steuererklärungsprozess und sorgt für genauere Angaben. Die vom Finanzministerium eingeführten Maßnahmen zielen darauf ab, Steuerhinterziehung zu verhindern. Durch die Verpflichtung, Mietzahlungen über die Bank zu leisten, wird es schwieriger, Steuern zu hinterziehen.
Die neuen Regelungen sind auch darauf ausgelegt, die Sicherheit zu erhöhen und Betrug zu reduzieren: Risiken werden minimiert, wenn Zahlungen über die Bank abgewickelt werden. Barzahlungen können Probleme wie Geldverlust oder Schwierigkeiten beim Nachweis einer Zahlung mit sich bringen. Diese Risiken werden durch Banküberweisungen oder elektronische Überweisungen (EFT) erheblich reduziert.
Der Minister erklärte weiter, dass Mietzahlungen über die Bank es ermöglichen, Zahlungserinnerungen für bestimmte Tage im Monat einzurichten, was sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter Zeit spart. Außerdem ist es nicht notwendig, Bargeld mit sich zu führen.
Bankzahlungen erleichtern auch die Nachverfolgung von Mieterhöhungen. Zahlungen, die über das Banksystem abgewickelt werden, sind nachvollziehbar, sodass die Regierung Mieterhöhungen überwachen und sicherstellen kann, dass sie im gesetzlichen Rahmen bleiben.
Zur Erinnerung: Ab diesem Jahr müssen alle Mietzahlungen für Wohnimmobilien in der TRNZ über die Bank erfolgen. Das entsprechende Dekret wurde am 14. November 2024 im "Amtsblatt" veröffentlicht und trat am 1. Januar 2025 in Kraft.