TRNC führt kostenpflichtige „Lizenz zur Übermittlung personenbezogener Daten“ in andere Länder ein
Die Türkische Republik Nordzypern hat neue Regeln und Bedingungen für die Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Länder festgelegt. Nach den getroffenen Entscheidungen ist für die Weitergabe von Informationen eine Übermittlungslizenz und die Zustimmung der Person erforderlich, deren Daten übermittelt werden sollen.
Lokalen Medienberichten zufolge hat der Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten Sicherheitskriterien für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der TRNC in andere Länder festgelegt.
Demnach ist die Übermittlung personenbezogener Daten an die Bedingung geknüpft, dass das betreffende Land einen angemessenen Schutz bietet und eine „Übermittlungsgenehmigung“ erteilt, die vom Rat gegen eine Gebühr ausgestellt wird.
Darüber hinaus muss für die Übermittlung der Daten jeder Person die Zustimmung eingeholt werden, und der Schutz ihrer lebenswichtigen Interessen hat Vorrang.