Der Oberste Gerichtshof der Türkei: Likes unter Fotos in sozialen Netzwerken können ein Scheidungsgrund sein

Der Oberste Gerichtshof der Türkei (Yargıtay) hat entschieden, dass Likes unter Fotos von Personen des anderen Geschlechts in sozialen Netzwerken als „vertrauensuntergrabend“ gelten und einen Scheidungsgrund darstellen können. Das Urteil wurde in einem Fall aus Kayseri gefällt, in dem die Ehefrau die Scheidung beantragte und angab, dass ihr Mann systematisch Fotos anderer Frauen mit Likes versehen habe und damit seine Pflicht zur ehelichen Treue verletzt habe.
Das örtliche Gericht befand den Ehemann für „schwer schuldig“ und sprach der Ehefrau eine Entschädigung zu. Nach der Berufung gelangte der Fall an die 2. Zivilkammer des Yargıtay, die das Urteil einstimmig bestätigte: Ein solches Online-Verhalten wurde als Verstoß gegen die Pflicht zur Treue und die „Vertrauenskontinuität“ in der Ehe gewertet.
Juristen weisen darauf hin, dass soziale Netzwerke immer häufiger zu einer wichtigen Beweisquelle in Scheidungsverfahren werden: Kommentare, Nachrichten und Likes werden von den Gerichten aktiv zur Bewertung des Verhaltens von Ehepartnern herangezogen.
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