TRNC-Behörden haben noch nicht auf die Forderung nach einem Ausschuss für Mindestlöhne reagiert
Die Behörden der Türkischen Republik Nordzypern (TRNC) haben noch nicht auf die Forderung der Gewerkschaften nach Einberufung eines Ausschusses zur Festlegung des Mindestlohns reagiert, der am 1. September in Kraft treten soll. Die Sitzung sollte innerhalb von 15 Tagen nach dem Ersuchen anberaumt werden.
Letzte Woche hatte der Bund Freier Arbeitergewerkschaften (Hür-İş) die Kommission zur Festlegung des Mindestlohns und das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit aufgefordert, eine Sitzung abzuhalten. Bislang ist jedoch noch keine Antwort eingegangen.
Der Gewerkschaftsvorsitzende Ahmet Serdaroglu erklärte, die Organisation habe noch keine Antwort auf ihre Forderung erhalten. Die Frist für die Anberaumung der Sitzung ist der 3. September, aber die zuständigen Behörden haben sich noch nicht mit den Gewerkschaften in Verbindung gesetzt.
Am 21. Mai beschloss die Kommission, den Nettomindestlohn in der TRNC um 23,5 % auf 29.640 Türkische Lira zu erhöhen. Diese Einigung wurde zwischen Regierungs- und Arbeitnehmervertretern erzielt, während die Arbeitgeberseite die Erhöhung ablehnte. Es gab eine 10-tägige Einspruchsfrist, nach der der Mindestlohn um 120 Lira gesenkt wurde. Derzeit liegt der Mindestlohn in der Türkischen Republik Nordirland bei 29.520 Türkischen Lira.
Die Regierung hatte zuvor angekündigt, dass die Lebenshaltungskosten im Jahr 2024 alle vier Monate steigen würden. Die Gewerkschaften sind daher der Ansicht, dass der neue Mindestlohn ab dem 1. September eingeführt werden sollte. Das Gesetz sieht vor, dass die Kommission zur Festlegung des Mindestlohns mindestens einmal und höchstens dreimal pro Jahr zusammentreten kann.