Gesetz erlaubt, Krankenhäuser verweigern: In Nordzypern sind Abtreibungen nur gegen Bezahlung möglich
Die zypriotisch-türkische Stiftung für Menschenrechte erklärte, dass obwohl Abtreibung in Nordzypern gesetzlich erlaubt ist, staatliche Krankenhäuser diese Dienstleistung seit Langem nicht mehr anbieten. Frauen ohne finanzielle Mittel haben somit keinen Zugang zu ihrem Recht.
Das Recht auf Gesundheit sei ein grundlegendes Menschenrecht, das medizinische Versorgung, Zugang zu Informationen, sauberes Wasser, sichere Nahrung und kostenlose Medikamente umfasst. Der Staat sei verpflichtet, diesen Zugang kostenlos und gleichberechtigt zu gewährleisten.
Die Stiftung verweist auf Artikel 45 der Verfassung der Türkischen Republik Nordzypern, wonach jeder Anspruch auf physische und psychische Gesundheit hat. In der Praxis bestehen jedoch schwerwiegende Hürden.
Obwohl das Gesetz Nr. 6/2009 und der Ethikkodex des Kıbrıs Türk Tabipleri Birliği Abtreibungen bis zur 10. Schwangerschaftswoche erlauben, führen öffentliche Krankenhäuser diese nicht durch. Nur Privatkliniken bieten die Leistung an, was sie für einkommensschwache Frauen unerschwinglich macht.
Die Stiftung warnt, dass betroffene Frauen auf illegale und gefährliche Methoden zurückgreifen könnten, was ihre Gesundheit und ihr Leben gefährdet.
Sie fordert gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der reproduktiven Rechte von Frauen sowie umfassende und zugängliche Gesundheitspolitiken mit besonderem Fokus auf Schwangerschaft und Geburt.
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