Cyprus, Nicosia

Die Verteidigung von Simon Aykut beantragte eine Änderung der Haftbedingungen ihres Mandanten wegen gesundheitlicher Probleme.

10.07.2025 / 15:23
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Im laufenden Strafprozess gegen Simon Aykut vor dem Obersten Strafgerichtshof in Nikosia beantragte die Verteidigung eine Änderung der Haftbedingungen ihres Mandanten unter Berufung auf dessen Gesundheitszustand, der eine dringende und spezialisierte medizinische Untersuchung erfordert.

Verteidiger Christos Triantafyllidis erklärte, sein Mandant vermute, dass er an Prostatakrebs erkrankt sei, und dass eine spezialisierte medizinische Untersuchung erforderlich sei, um seinen Gesundheitszustand festzustellen und über die Notwendigkeit einer Behandlung oder medizinischen Intervention zu entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Andreas Aristidis, hatte keine Einwände gegen den Antrag, um eine genaue Feststellung des Gesundheitszustands von Aykut zu ermöglichen.

Nach einer kurzen Beratung zwischen beiden Seiten entschied die Vorsitzende Richterin des Hauptstrafgerichts, Christiana Parpotta, dass der Antrag bezüglich der Haftbedingungen von Simon Aykut am 24. Juli um 9:15 Uhr erörtert wird.

Simon Aykut bleibt bis zu diesem Datum in Haft. Es wurde erklärt, dass es während der gestrigen Verhandlung nicht möglich gewesen sei, neue Zeugen außerhalb der Haftbedingungen zu vernehmen.

Laut dem Bericht erklärte Andreas Aristidis für die Anklage, dass der nächste Zeuge, ebenfalls ein Mitarbeiter des Katasteramts, nicht erscheinen könne und seine Aussage erst nach dem vorherigen Zeugen abgeben werde.

Verteidiger Marias Neophytou bestätigte, dass er im Voraus über die Unmöglichkeit der Befragung neuer Zeugen informiert worden sei und keine Einwände gegen eine Vertagung der Verhandlung habe.

Die Vorsitzende Richterin äußerte ebenfalls ihre Besorgnis über den Fortgang des Verfahrens und betonte, dass sich die Verhandlungen leider aufgrund fehlender Zeugen verzögern würden.

Die Zeitung „Alithia“ berichtete über die gestrige Verhandlung im Fall Aykut und schrieb, dass die Anklage eine Verschiebung beantragt habe, da sie keine neuen Zeugen präsentieren könne.

Laut der Berichterstattung erklärte der vorsitzende Richter des Obersten Strafgerichts: „In diesem Fall wurden viele Zeugen geladen, es ist jedoch bedauerlich, dass der Prozess aufgrund fehlender Zeugen verschoben wurde.“

Die Zeitung „Haravgi“ schrieb, dass das Hauptstrafgericht beschlossen habe, dass die nächste Zeugenanhörung in diesem Fall am 29. Juli um 9:15 Uhr stattfinden wird.

In einem weiteren Bericht berichtete die Zeitung Haravgi auch über den Fall der deutschen Immobilienmaklerin Eva Isabella Künzel, die sich vor Gericht wegen des angeblichen „Aneignens“ ehemaliger griechischer Immobilien in der TRNZ verantworten muss.

Laut dem Bericht erklärte der Graphologe Marios Markides, dass die ihm vorliegenden Handschriftenproben keine endgültige Schlussfolgerung im Fall von Eva Isabella Künzel zuließen.

Die Anklage behauptete, dass die Proben unvollständig und die Methodik unzureichend seien, da sie nicht die Vielfalt der Handschrift der Angeklagten widerspiegelten.

Markides erklärte, dass der Vergleich insgesamt und nicht wortweise vorgenommen wurde.

Die nächste Anhörung ist für den 16. Juli angesetzt.

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