Cyprus, Nicosia

Organisationen

Militärgericht

Beschreibung

Das Militärgericht ist zuständig für die Verhandlung von Straftaten, die von Militärangehörigen begangen wurden, entgegen dem Militärstrafgesetz und dem Gesetz über das militärische Strafverfahren Nr. 40/1964 in der jeweils geltenden Fassung (M.C.C.) oder dem Gemeinen Strafgesetzbuch Cap. 154 sowie jeglicher anderer Gesetzgebung nach Artikel 5 M.C.C., unabhängig von der vorgesehenen Strafe.

Darüber hinaus ist das Militärgericht zuständig für die Verhandlung von Straftaten, die von Reservisten und Wehrpflichtigen begangen wurden, entgegen den Artikeln 67 und 68 des Gesetzes über die Nationalgarde Nr. 19(I)/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

Das Militärgericht besteht aus dem Präsidenten des Militärgerichts, einem Richter, der Mitglied der Justiz ist, und zwei beisitzenden Richtern, die Militärangehörige im Rang eines Hauptmanns oder höher sind. Sollte der Angeklagte jedoch den Rang eines Brigadegenerals oder höher bekleiden, wird das Militärgericht in derselben Zusammensetzung wie das Schwurgericht gebildet.

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