Was nicht aus Nordzypern über die Grüne Linie ausgeführt werden darf
Die Überquerung der Grünen Linie von Nordzypern in die Republik Zypern für den persönlichen Gebrauch erlaubt in der Regel: bis zu 40 Zigaretten und bis zu 1 Liter Alkohol pro Person über 17 Jahre, Einkäufe, die nicht auf der Verbotsliste stehen — mit einem Gesamtwert von bis zu 260 EUR pro Person, sowie kleine Mengen landwirtschaftlicher Produkte (bis zu 3 kg oder 3 Bündel). Andere Artikel können verboten sein oder unterstützende Dokumente erfordern. Dies gilt gemäß den aktuellen Regeln der Green Line Regulation und den Erläuterungen des Zollamts der Republik Zypern vom 28. Januar 2026.
- Historie der Angelegenheit
- Erlaubte Waren für die Ausfuhr
- Verbotene Waren für die Ausfuhr
- Vorübergehende Einfuhr von Waren aus Nordzypern
- Häufig gestellte Fragen zum Zoll

Historie der Angelegenheit
Die Grüne Linie ist eine Pufferzone zwischen Nordzypern und der Republik Zypern. Für die Bewegung von Waren über diese Linie gelten besondere Regeln, die sich von den „normalen“ Vorschriften für die Beförderung über Flughäfen und Seehäfen unterscheiden.
Die Regeln werden regelmäßig in den Erläuterungen des Zollamts der Republik Zypern aktualisiert. Offizielle Referenz: Seite des Zollamts der Republik Zypern zur Überquerung der Grünen Linie.
Erlaubte Waren für die Ausfuhr
Unten finden Sie Richtwerte für Waren für den persönlichen Gebrauch (Grenzwerte pro Person). Alkohol und Tabak sind nur für Personen über 17 Jahre erlaubt.
- Zigaretten: 40 Stück (andere Tabakarten sind in der Regel nicht erlaubt)
- Alkohol: 1 Liter (jeglicher Stärke)
- Landwirtschaftliche Produkte: bis zu 3 kg oder bis zu 3 Bündel (abhängig von der Art des Produkts)
- Verarbeitete pflanzliche Produkte (z. B. Säfte, Olivenöl und Oliven, Marmeladen): in Mengen, die für den persönlichen Verbrauch angemessen sind
- Andere Einkäufe für den persönlichen Gebrauch: Gesamtwert bis zu 260 EUR pro Person, sofern die Ware nicht auf der Verbots-/Einschränkungsliste steht
| Kategorie | Limit | Bedingungen |
|---|---|---|
| Zigaretten | 40 Stück | Ab 17 Jahren; andere Tabakarten sind in der Regel verboten |
| Alkohol | 1 Liter | Ab 17 Jahren |
| Landwirtschaftliche Produkte | Bis zu 3 kg oder 3 Bündel | Für den persönlichen Gebrauch |
| Verarbeitete pflanzliche Produkte | Für den persönlichen Verbrauch | Die Menge sollte für die Reise angemessen erscheinen |
| Andere Einkäufe | Bis zu 260 EUR | Wenn sie nicht unter Verbote/Einschränkungen fallen |
Verbotene Waren für die Ausfuhr
Unten sind die Kategorien aufgeführt, die am häufigsten Probleme an den Kontrollpunkten beim Transport von Nordzypern in die Republik Zypern verursachen. Die genaue Liste und mögliche Ausnahmen sollten vor der Reise in der offiziellen Zollreferenz überprüft werden.
- Tabakwaren außer 40 Zigaretten (einschließlich Rolltabak, Zigarren/Zigarillos, erhitzter Tabaksysteme usw.)
- Kraftstoff (außer im Fahrzeugtank)
- Fälschungen und Markenrepliken
- Tierische Produkte: Fleisch, Milchprodukte usw.
- Honig und Imkereiprodukte
- Pflanzen zur Anpflanzung, Setzlinge, Samen (einschließlich Obstbäume und Zierpflanzen)
- Bestimmte Obst-/Pflanzenkategorien (z. B. Zitrusfrüchte und Trauben — abhängig von Art des Produkts und Transportzweck)
- Brennholz bestimmter Arten (abhängig von den phytosanitären Vorschriften)
- Dünger, Pestizide und andere Chemikalien aus der Beschränkungsliste
- Einweg-Kunststoffgeschirr (sofern verboten)
- Medikamente, außer kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch (bei Bedarf mit Nachweis)
- Waffen, Drogen und psychotrope Substanzen
- Antiquitäten, Kulturgüter und Sammlerstücke (sofern Einschränkungen unterliegen)
Vorübergehende Einfuhr von Waren aus Nordzypern
Zu den vorübergehend eingeführten Waren zählen in der Regel Gegenstände, die Sie wieder ausführen möchten: professionelle Ausrüstung, Ausstellungsstücke, Teile von Sportgeräten usw. Die Bedingungen hängen von der Warenkategorie und den Nachweisen ab.
- Details und offizielle Erläuterungen: Zollvorschriften der Republik Zypern für die Grüne Linie.
Häufig gestellte Fragen zum Zoll
Wie vorgehen
- Überprüfen Sie vor der Reise, ob die Ware auf der Verbots- oder Einschränkungsliste steht (insbesondere Lebensmittel, Tabak, Pflanzen, Kraftstoff).
- Wenn Sie Einkäufe transportieren, beachten Sie das Limit von 260 EUR pro Person und bewahren Sie die Quittungen auf, um den Wert nachweisen zu können.
- Transportieren Sie Alkohol und Zigaretten innerhalb der Limits und nur, wenn Sie älter als 17 Jahre sind.
- Wenn Sie Medikamente transportieren, nehmen Sie eine angemessene Menge mit und bei Bedarf ein Rezept oder eine Bescheinigung.
- Bei Unsicherheit klären Sie dies am Kontrollpunkt oder in der offiziellen Zollreferenz vor der Abreise.
Wie viele Zigaretten dürfen über die Grüne Linie mitgeführt werden?
Üblicherweise — bis zu 40 Zigaretten pro Person über 17 Jahre. Andere Tabakwaren können verweigert werden.
Wie viel Alkohol darf über die Grüne Linie mitgeführt werden?
Üblicherweise — bis zu 1 Liter Alkohol pro Person über 17 Jahre.
Wie funktioniert das 260-EUR-Limit?
Dies ist ein Richtwert für den Gesamtwert der Einkäufe für den persönlichen Gebrauch pro Person, sofern die Waren nicht auf der Verbots-/Einschränkungsliste stehen. In der Praxis kann es erforderlich sein, den Zweck der Einkäufe zu erklären und Quittungen vorzulegen.
Dürfen Lebensmittel transportiert werden?
Gemüse und Obst für den persönlichen Gebrauch sind in der Regel in kleinen Mengen erlaubt (z. B. bis zu 3 kg), tierische Produkte (Fleisch, Milchprodukte usw.) sind häufig verboten. Wenn Sie Lebensmittel mitnehmen möchten, überprüfen Sie besser die offizielle Referenz vor der Reise.
Wie viel Bargeld darf mitgeführt werden?
Die Grenze liegt bei 10.000 EUR pro Person (oder Gegenwert): Beträge darüber erfordern in der Regel Deklaration und Nachweise. Nützlich auch: wie viel Bargeld nach Nordzypern ein- und ausgeführt werden darf.
Glossar
- Grüne Linie — Trennlinie und Pufferzone zwischen Nordzypern und der Republik Zypern, an der sich die Kontrollpunkte befinden.
- KP — Kontrollpunkt, an dem die Linie überquert wird.
- Pro-Person-Limit — Menge/Wert, die für jeden Reisenden separat betrachtet werden.
- Deklaration — Meldung von Waren oder Geldbeträgen beim Zoll gemäß vorgeschriebenem Formular.
Nützliche Materialien zum Thema:
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