Was darf man nicht von Nordzypern über die Grüne Linie ausführen?
Die Grenze zwischen Nordzypern und dem Süden der Insel ist geöffnet, jedoch dürfen nicht alle im Norden gekauften Waren problemlos ausgeführt werden.
- Hintergrund der Frage
- Erlaubte Ausfuhrgüter
- Verbotene Ausfuhrgüter
- Vorübergehende Einfuhr von Waren aus der TRNZ
- Häufig gestellte Fragen zum Zoll in der TRNZ
Hintergrund der Frage
Seit 2004 können die Bewohner der beiden Staaten auf der Insel die sogenannte Grüne Linie – die Pufferzone zwischen der TRNZ und der Republik Zypern – überqueren. Mittlerweile können auch Touristen diese Grenze überqueren. Dementsprechend gibt es einen wachsenden Warenverkehr zwischen den beiden Gebilden, der von Jahr zu Jahr zunimmt.
Das aktuellste Gesetz, das den Warenverkehr zwischen dem Norden und Süden betrifft, stammt aus dem Juni 2023 und wiederholt im Wesentlichen die Bestimmungen, die bei der Grenzöffnung 2004 festgelegt wurden. Wir veröffentlichen diese Regeln unter Berücksichtigung der regelmäßig vorgenommenen Änderungen.
Erlaubte Ausfuhrgüter von der TRNZ nach Zypern
Die folgenden Waren können pro Person ausgeführt werden, Alkohol und Tabak – vorausgesetzt, die Person ist mindestens 17 Jahre alt.
- Zigaretten: 2 Schachteln oder 40 Stück (andere Tabakwaren sind verboten)
- Alkohol: 1 Liter (beliebiger Stärke)
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse: 3 Kilogramm
- Verarbeitete pflanzliche Produkte (Säfte, Olivenöl und Oliven, Marmeladen usw.): eine Menge, die für den Verbrauch einer Person angemessen ist
Andere Waren für den persönlichen Gebrauch, die nicht in der Liste der verbotenen Waren enthalten sind, dürfen bis zu einem Gesamtwert von 260 Euro pro Person eingeführt werden.
Verbotene Ausfuhrgüter von der TRNZ nach Zypern
- Tabakwaren (jegliche außer 40 Zigaretten) und Tabakerhitzer
- Treibstoff (außer dem im Tank)
- Replikate bekannter Marken
- Fleisch, Meeresfrüchte, Milchprodukte
- Holz von Kiefern- und Kastanienbäumen
- Zitrusfrüchte – sowohl Früchte als auch Bäume
- Weintrauben – sowohl Beeren als auch Reben
- Andere Obstbäume und Zierpflanzen
- Honig, Düngemittel, Pestizide
- Einweggeschirr aus Kunststoff
- Arzneimittel, außer lebenswichtigen mit entsprechenden Bescheinigungen
- Waffen und Drogen
- Antiquitäten und Sammlerstücke
Vorübergehende Einfuhr von Waren aus der TRNZ nach Zypern
Fahrzeuge ausländischer Rechtsprechung, Waren für die Organisation von Ausstellungen, Gegenstände für berufliche Tätigkeiten mit entsprechender Dokumentation, Sportausrüstung, außer solcher, die wie Waffen aussieht (einschließlich Bögen).
- Mehr Informationen: Dokumente zum Überqueren der Grünen Linie auf der Seite der Zollbehörde der Republik Zypern
Häufig gestellte Fragen zu den Zollbestimmungen der TRNZ und Zyperns
Wie viele Zigaretten dürfen von der TRNZ ausgeführt werden?
Im Gegensatz zur Grünen Linie dürfen an den Zollstellen des Flughafens Ercan sowie an den Seehäfen die in der EU übliche Menge ausgeführt werden – 200 Zigaretten, sowie alternativ andere Tabakwaren: 100 Zigarillos / 50 Zigarren / 250 Gramm Rauchtabak.
Wie viel Alkohol darf von der TRNZ ausgeführt werden?
Über den Flughafen Ercan oder die Häfen Nordzyperns (Kyrenia und Famagusta) dürfen 1 Liter Getränke mit über 22% Alkoholgehalt, 2 Liter Getränke mit unter 22% Alkoholgehalt oder Schaumweine, 2 Liter stiller Wein und 16 Liter Bier eingeführt werden.
Wie viel Bargeld darf man aus Nordzypern ausführen?
So viel wie eingeführt wurde – 10 000 Euro. Der Rest muss deklariert werden. Hier unser Artikel zu diesen Beschränkungen.
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