Cyprus, Nicosia

Darf man Nordzypern während der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis verlassen — Ausreisebestimmungen bei Antrag auf Aufenthaltserlaubnis

Aktualisiert: 3 tage vor
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Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Nordzypern (TRNC) dauert seine Zeit, und oft entsteht während dieses Zeitraums die Notwendigkeit, dringend zu reisen — aus beruflichen, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen. Es ist wichtig zu verstehen, in welchem Stadium des Prozesses Sie das Land verlassen dürfen, wie lange und welche Dokumente Sie mitnehmen müssen, um den Aufenthaltserlaubnisprozess nicht zu unterbrechen und keine Strafen an der Grenze zu erhalten.

Bedingungen für die Ausreise aus der TRNC während des Aufenthaltsgenehmigungsprozesses

Der entscheidende Punkt ist in welchem Stadium des Aufenthaltsgenehmigungsprozesses Sie sich befinden. Im persönlichen Konto des Systems für Aufenthaltserlaubnisse (Online-Portal des Innenministeriums der TRNC) wird der Fortschritt in Prozent angezeigt: 20 %, 50 %, 60 %, 70 %, 100 %. Jede Phase ist mit bestimmten Maßnahmen verbunden und bietet unterschiedliche Möglichkeiten, Nordzypern zu verlassen.

Grundlegende praktische Regel: Wenn Sie bereits das vollständige Dokumentenpaket eingereicht und einen Termin bei der Polizei wahrgenommen haben, dürfen Sie die TRNC verlassen, jedoch nicht länger als 60 Kalendertage ab dem Polizeibesuch. Dies ist in der Regel die gesetzlich vorgesehene Zeit für die Prüfung des Antrags und die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis.

An der Grenze treten in der Regel keine Probleme auf, wenn Ihr Aufenthaltsprozess aktiv ist, es wird jedoch empfohlen:

  • einen Ausdruck oder Screenshot aus Ihrem persönlichen Konto mit Statusanzeige (Prozent) und Datum der Einreichung mitzuführen;
  • Ihre Antragsnummer und die wichtigsten Daten (Name, Adresse, Telefonnummer in der TRNC) bereitzuhalten;
  • die Reise so zu planen, dass Sie nicht länger als erlaubt im 60%-Stadium „festhängen“ und bei längerer Verzögerung bereit sind, das Innenministerium in Nikosia zu kontaktieren.

Die Thematik der Ausreise bei 20%, 50% und 60% Status wird ausführlicher in unserem Spezialartikel behandelt: „Kann man Nordzypern während der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis verlassen“.

Was passiert, wenn man länger als 60 Tage abwesend ist?

In der juristischen Praxis gibt es Fälle, in denen der Aufenthaltsprozess bei längerer Abwesenheit des Antragstellers praktisch „eingefroren“ wird, bis er zurückkehrt, und manchmal muss das System durch Anfragen bei den Behörden „nachbearbeitet“ werden. Außerdem, wenn gleichzeitig das Visum oder die alte Aufenthaltserlaubnis abläuft, können bei der nächsten Einreise Strafen für Überziehung oder erneute Beantragung verlangt werden.

Empfehlung: Wenn keine dringende Notwendigkeit besteht zu reisen, ist es besser, die Aufenthaltserlaubnis vollständig abzuschließen (100 %) und erst dann längere Reisen zu planen. In Notfällen (Operationen, ernsthafte familiäre Umstände) ist es sinnvoll, sich im Voraus mit einem Anwalt zu beraten und, wenn möglich, die Polizei oder die Einwanderungsbehörde zu informieren.

Rechtliche Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Nordzypern

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Die Spezialisten von DeJure helfen:

  • Ihre Situation einzuschätzen und zu beraten, ob es sicher ist, in Ihrem aktuellen Stadium zu reisen;
  • Dokumente korrekt vorzubereiten, um das Risiko hängender Status und wiederholter Besuche zu minimieren;
  • die Antragstellung bei den Einwanderungsbehörden zu begleiten, falls der Prozess der Aufenthaltserlaubnis verzögert ist oder untypische Situationen auftreten.

Telefon: +90 539 119 05 55
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