Ist es möglich, bei der Einreise nach Nordzypern ein 60-Tage-Visum zu beantragen
Bei der Einreise nach Nordzypern im Jahr 2026 kann man den Grenzbeamten um einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 60 Tagen bitten, in der Praxis werden jedoch in den meisten Fällen 30 Tage in den Pass eingetragen. Obwohl das Gesetz einen Höchstaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von jeweils 180 Tagen vorsieht, wird die tatsächliche Dauer vom Grenzdienst nach Ermessen des Beamten festgelegt.
- Aufenthaltsdauer nach dem Gesetz
- Welche Fristen an der Grenze tatsächlich vergeben werden
- Wo man den touristischen Aufenthalt verlängern kann
- Fazit
- Wenn Sie Hilfe bei der Aufenthaltserlaubnis benötigen
Aufenthaltsdauer nach dem Gesetz
Nach den geltenden Einreisebestimmungen für Nordzypern hat ein ausländischer Staatsangehöriger das Recht, sich bis zu 90 Tage innerhalb von jeweils 180 Tagen im Gebiet aufzuhalten. Dies ist eine allgemeine Höchstgrenze und kein garantierter Zeitraum, der bei der Einreise automatisch gewährt wird.
Der Grenzdienst ist berechtigt, jede Aufenthaltsdauer innerhalb dieses Limits festzulegen.
Welche Fristen an der Grenze tatsächlich vergeben werden
Früher konnte man bei der Passkontrolle um einen Stempel für 60 Tage bitten und ihn auch erhalten. In den Jahren 2025–2026 hat sich die Praxis geändert.
- in den meisten Fällen werden 30 Tage erteilt;
- selbst bei einer mündlichen Bitte um 60 Tage wird der Zeitraum häufig nicht verlängert;
- die Entscheidung trifft der Grenzbeamte individuell.
Ein Stempel für 60 oder 90 Tage ist möglich, kommt jedoch selten vor und ist in der Regel mit zusätzlichen Gründen verbunden.
Wo man den touristischen Aufenthalt verlängern kann
Wurde bei der Einreise ein kurzer Zeitraum (z. B. 30 Tage) gewährt, kann dieser nur bei der zentralen Polizeidienststelle in Lefkoşa (Nikosia) verlängert werden.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn entsprechende Gründe vorliegen, wie etwa:
- langfristige Anmietung von Wohnraum;
- Eigentum an Immobilien;
- Vorbereitung der Unterlagen für eine Aufenthaltserlaubnis.
Eine Verlängerung an der Grenze oder in regionalen Polizeidienststellen ist nicht möglich.
Fazit
- Nach dem Gesetz: bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
- In der Praxis bei der Einreise: meistens 30 Tage.
- Man kann um 60 Tage bitten, dies ist jedoch nicht garantiert.
- Verlängerungen werden ausschließlich in Lefkoşa vorgenommen.
- Längere Zeiträume sind bei Immobilienbesitz oder Vorbereitung auf eine Aufenthaltserlaubnis möglich.
Häufige Fragen
Kann man an der Grenze offiziell 60 Tage verlangen?
Nein. Der Grenzbeamte entscheidet eigenständig im Rahmen des festgelegten Limits.
Ist es ein Gesetzesverstoß, wenn 30 Tage gewährt werden?
Nein. Das Gesetz legt eine maximale Grenze fest, keinen verpflichtenden Zeitraum.
Kann der Aufenthalt unmittelbar nach der Einreise verlängert werden?
Ja, jedoch nur über die zentrale Polizei in Lefkoşa und bei Vorliegen entsprechender Gründe.
Erhalten Immobilienbesitzer mehr Tage?
Ja. Der Besitz von Immobilien erhöht die Wahrscheinlichkeit eines längeren Aufenthalts, garantiert ihn jedoch nicht automatisch.
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen
Sie können sich an unseren juristischen Partner — das Unternehmen DeJure — wenden, um eine Beratung durch einen in Nordzypern zugelassenen Anwalt zu erhalten.
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