Kann man den Grenzbeamten bei der Einreise nach Nordzypern um ein 60-tägiges Visum bitten?
Der touristische Aufenthalt in Nordzypern wird durch eine allgemeine Aufenthaltsgrenze geregelt, und es ist wichtig zu verstehen, welche Fristen gesetzlich gelten und welche tatsächlich an der Grenze gestempelt werden.
- Gesetzliche Fristen
- Tatsächliche Fristen an der Grenze
- Wo man ein Touristenvisum verlängern kann
- Zusammenfassung
- Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Gesetzliche Fristen
Nach dem Gesetz der TRNZ darf ein Tourist sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Nordzypern aufhalten. Dies ist eine allgemeine Grenze, die für alle Ausländer gilt, die die Insel betreten.
Tatsächliche Fristen, die Grenzbeamte stempeln
Früher konnte man an der Grenzkontrolle einen Stempel für 60 Tage beantragen und erhalten.
Die Situation hat sich jedoch geändert:
- in den meisten Fällen werden jetzt 30 Tage gestempelt,
- selbst wenn der Tourist einen längeren Aufenthalt beantragt.
Dies ist zur Standardpraxis geworden, und der Grenzdienst weicht nur selten von dieser Regel ab.
Wo man ein Touristenvisum verlängern kann
Die Dauer eines Touristenvisums kann, bei ausreichender Begründung, nur in der zentralen Polizeidienststelle in Lefkoşa (Nikosia) verlängert werden. Mehr Details dazu stehen hier.
Zusammenfassung
- Gesetzlich: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
- In der Praxis bei Einreise: normalerweise 30 Tage gestempelt.
- Verlängerung nur bei der Polizei in Lefkoşa möglich.
- Maximale Fristen werden bei Eigentum gewährt.
Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Bei allen Fragen zur Verlängerung des Visums oder zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Nordzypern können Sie sich an unseren Manager wenden: Telegram @dejurecy
DeJure Consulting LTD
Unser Unternehmen bietet ein breites Spektrum an juristischen Dienstleistungen auf dem gesamten Gebiet Nordzyperns an. Mit uns erhalten Sie qualifizierte Hilfe in den Bereichen Immobilien, Recht, Visa- oder Finanzfragen.
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