Was darf nicht aus der TRNZ über die Grüne Linie nach Zypern eingeführt werden?
Die Grenze zwischen Nordzypern und dem Süden der Insel ist offen, und die Bewegungsfreiheit ist gegeben. Aber nicht alle im Norden gekauften Produkte dürfen in den Süden eingeführt werden.
Hintergrund
Seit 2004 können die Bewohner beider Teile der Insel die sogenannte Grüne Linie — die Pufferzone zwischen der TRNZ und der Republik Zypern — überqueren. Derzeit können auch Touristen sie überqueren. Dementsprechend gibt es auch einen Warenverkehr zwischen den beiden staatlichen Gebilden, der von Jahr zu Jahr wächst.
Das letzte Gesetz zur Regelung des Warenverkehrs zwischen dem Norden und dem Süden stammt aus dem Juni 2023 und wiederholt weitgehend die Regelungen, die bei der Öffnung der Grenze im Jahr 2004 festgelegt wurden. Wir veröffentlichen diese Vorschriften unter Berücksichtigung der regelmäßig vorgenommenen Änderungen des Dokuments.
Erlaubte Waren zur Einfuhr aus der TRNZ nach Zypern
Folgende Waren dürfen pro Person eingeführt werden, Alkohol und Tabak — vorausgesetzt, die Person ist mindestens 17 Jahre alt.
- Zigaretten: 2 Packungen oder 40 Stück (andere Tabakprodukte sind verboten)
- Alkohol: 1 Liter (unabhängig der Stärke)
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse: 3 Kilogramm
- Verarbeitete pflanzliche Produkte (Säfte, Olivenöl und Oliven, Marmeladen usw.): eine Menge, die dem Verbrauch pro Person angemessen ist
Andere für den persönlichen Gebrauch bestimmte Produkte, die nicht auf der Liste der verbotenen Waren stehen, dürfen bis zu einem Wert von 260 Euro pro Person eingeführt werden.
Verbotene Waren zur Einfuhr aus der TRNZ nach Zypern
- Tabakprodukte (alle außer 40 Zigaretten) und Tabakerhitzer
- Kraftstoff (außer im Tank)
- Markenfälschungen
- Fleisch, Meeresfrüchte, Milchprodukte
- Brennholz aus Kiefern- und Kastanienbäumen
- Zitrusfrüchte — sowohl Früchte als auch Bäume
- Weintrauben — sowohl Beeren als auch Rebstöcke
- Andere Obstbäume und Zierpflanzen
- Honig, Düngemittel, Pestizide
- Einweggeschirr aus Plastik
- Medikamente außer lebenswichtigen mit entsprechenden Bescheinigungen
- Waffen und Drogen
- Antiquitäten und Sammlerstücke
Vorübergehende Einfuhr von Waren aus der TRNZ nach Zypern
Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung, Waren für Ausstellungszwecke, Gegenstände für berufliche Tätigkeiten mit entsprechender Dokumentation, Sportgeräte außer solchen, die wie Waffen aussehen (einschließlich Bögen).
- Mehr dazu: Dokumente zum Überqueren der Grünen Linie auf der Seite der Zollbehörde der Republik Zypern
Häufig gestellte Fragen zu den Zollbestimmungen auf Zypern
Wie viele Zigaretten dürfen nach Zypern eingeführt werden?
Im Gegensatz zur Grünen Linie dürfen über die Zollstellen der Flughäfen Larnaka und Paphos sowie über Seehäfen die üblichen Mengen eingeführt werden — 200 Zigaretten, und statt Zigaretten können andere Tabakprodukte eingeführt werden: 100 Zigarillos / 50 Zigarren / 250 Gramm Rauchtabak.
Wie viel Alkohol darf nach Zypern eingeführt werden?
Auch beim Alkohol gibt es Unterschiede — über die Flughäfen oder Seehäfen Zyperns dürfen 1 Liter Getränke mit mehr als 22% Alkoholgehalt, 2 Liter Getränke mit weniger als 22% oder Schaumweine, 2 Liter stiller Wein, 16 Liter Bier eingeführt werden.
Und wie viele Zigaretten dürfen von Zypern ausgeführt werden?
Genauso viele, wie eingeführt werden dürfen — sowohl über die Grüne Linie als auch per Flugzeug oder Schiff. Viele jedoch, die den Preisunterschied für Zigaretten zwischen Norden und Süden ausnutzen, ignorieren diese Regeln und werden als Schmuggler erwischt. Hier unser Artikel zu diesem Phänomen.
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