Gericht verschärft das Urteil gegen einen Tanzlehrer, der wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen verurteilt wurde

Das Berufungsgericht erhöhte die Haftstrafe für einen Tanzlehrer, der seine Schuld am sexuellen Missbrauch eines Schülers im Jahr 2005 gestanden hatte. Zunächst hatte das Strafgericht in Nikosia ihn zu 2,5 Jahren Gefängnis verurteilt, doch die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein und hielt das Strafmaß für zu milde. Der Verurteilte selbst beantragte dagegen eine Strafmilderung.
Das erstinstanzliche Gericht stellte fest, dass der Lehrer das Vertrauen des Minderjährigen schrittweise gewann, indem er seine Rolle als Mentor missbrauchte – häufiger Kontakt, Aufmerksamkeit außerhalb des Unterrichts und die von ihm geschaffene Atmosphäre der Nähe waren Teil einer durchdachten Strategie. Nach dem Vorfall zog sich der Schüler zurück und seine schulischen Leistungen verschlechterten sich stark. Erst im Jahr 2020 konnte er nach dem Besuch von Psychologiekursen mit seiner Familie darüber sprechen und Anzeige bei der Polizei erstatten.
Bei der ursprünglichen Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das Schuldeingeständnis und den Ruf des Angeklagten. Das Berufungsgericht hielt diese Umstände jedoch angesichts der Schwere der Tat und des Missbrauchs des Vertrauens eines Minderjährigen für unzureichend. Die Richter betonten, dass solche Straftaten immer häufiger vorkommen und das Rechtssystem ein klares Signal senden müsse.
Die Strafe wurde auf vier Jahre Freiheitsentzug erhöht.
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