Änderungen am Mehrwertsteuergesetz wurden genehmigt
Das zyprische Parlament hat einstimmig Änderungen am Mehrwertsteuergesetz beschlossen, die Steuerbefreiungen für kleine Unternehmen regeln, einschließlich solcher mit grenzüberschreitender Tätigkeit.
Bisher galt die Steuervergünstigung nur für Unternehmen, die in dem Land registriert waren, in dem die Mehrwertsteuer gezahlt wurde. Dies führte zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für kleine Unternehmen aus anderen EU-Staaten.
Nach den neuen Bestimmungen sind nun auch ausländische Unternehmen von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ihr Umsatz in Zypern 15.600 Euro und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum 100.000 Euro nicht übersteigt.
Das Finanzministerium ist der Ansicht, dass die neue Regelung die Verwaltungsbelastung für Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, verringert und gleiche Wettbewerbsbedingungen mit lokalen Unternehmen schafft. Sie vereinfacht auch die Berechnungen und die Berichterstattung für Klein- und Kleinstunternehmen.
„Das neue System schafft faire Wettbewerbsbedingungen und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere solche, die außerhalb Zyperns tätig sind. Unternehmen können grenzüberschreitend handeln, ohne steuerlichen Druck — zu denselben Bedingungen wie lokale Betriebe“, sagte die Vorsitzende des parlamentarischen Finanzausschusses Christiana Erotokritou.
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