Cyprus, Nicosia

CySEC schlägt strengere Finanzkontrollen für Kryptounternehmen vor

20.12.2025 / 14:00
Nachrichtenkategorie

Die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) hat eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf einer neuen Richtlinie zu Kryptowährungsdienstleistungen eröffnet, die auf Zypern tätig sind. Die Initiative steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-weiten MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation), die einheitliche Regeln für die Regulierung des Kryptomarktes in der EU einführt.

Nach dem Vorschlag der CySEC müssen Kryptounternehmen der Aufsichtsbehörde einen erweiterten Satz von Finanzdaten offenlegen und regelmäßig über ihre Tätigkeit berichten. Dazu gehört die Bereitstellung von präventiven Informationen, Probebilanz, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie jährlichen geprüften Finanzberichten. Die Einreichungsfristen werden gemäß den Durchführungsakten der EU zu MiCAR festgelegt.

Die Kommission betont, dass das Ziel der Richtlinie darin besteht, die Aufsicht zu stärken und die tatsächliche Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicherzustellen, nicht die formale Kontrolle. Im Wesentlichen sollen Kryptodienstleister unter Bedingungen gestellt werden, die denen bereits lizenzierter Investmentfirmen auf Zypern entsprechen.

Die neuen Anforderungen gelten nur für Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen, die eine CySEC-Lizenz gemäß Artikel 63 der MiCAR-Verordnung erhalten haben. Sie betreffen keine Investmentfonds, Marktbetreiber, Verwaltungsgesellschaften oder Manager alternativer Investmentfonds, sofern diese Kryptowährungsdienste nach Mitteilung an die Aufsichtsbehörde anbieten und nicht über eine separate Krypto-Lizenz. MiCAR sieht für solche Einheiten Ausnahmen vor, da sie bereits unter einem anderen Aufsichtsregime stehen.

Die öffentliche Konsultation zum Richtlinienentwurf läuft bis zum 12. Januar 2026. Interessierte Parteien können Kommentare und Vorschläge per E-Mail an CySEC unter [email protected] senden.

Nur registrierte Benutzer können Kommentare hinterlassen. Um einen Kommentar abzugeben,melden Sie sich bei Ihrem Konto an oder erstellen Sie ein neues →