Das Verfahren gegen den türkisch-zyprischen Anwalt Akan Kursat wurde wegen des Todes eines Zeugen ausgesetzt
Am Donnerstag ordnete der Generalstaatsanwalt die Aussetzung des Verfahrens gegen den türkisch-zyprischen Anwalt Akan Kursat an. Das Verfahren wurde ausgesetzt, weil ein wichtiger Zeuge in diesem Fall verstorben ist.
Während des Prozesses gegen den türkisch-zyprischen Anwalt, der wegen des Verkaufs von Eigentum griechischer Zyprioten im Norden der Insel verhaftet worden war, wurde bekannt, dass der Hauptzeuge, ein britischer Staatsbürger, verstorben war.
Den Prozessunterlagen zufolge erfuhr die Rechtsabteilung am 19. Februar vom Tod des Zeugen. Das Gericht entschied, dass es aufgrund des Todes des Zeugen keine Beweise gegen Akan Kursat gibt.
Der Anwalt wurde im Januar 2024 in Italien verhaftet. Seit 2007 liegt ein Haftbefehl gegen ihn vor. Die Behörden der griechisch-zyprischen Verwaltung beschuldigen den Anwalt, sich griechisches Eigentum in der Türkischen Republik Nordzypern angeeignet" zu haben, d. h. das Eigentum griechischer Zyprioten im Norden zu verkaufen.
Griechischen Medienberichten zufolge wurde er wegen der folgenden Vergehen angeklagt: "Verschwörung zur Begehung einer schweren Straftat", "illegaler Besitz und Nutzung von Grundstücken, die auf eine andere Person registriert sind", "Stellung von Sicherheiten für Waren unter Vorspiegelung falscher Tatsachen" und "Geldwäsche aus illegalen Aktivitäten".
Nach seiner Verhaftung erhob der Anwalt Einspruch gegen das zyprische Auslieferungsersuchen mit der Begründung, er fürchte in den Gefängnissen des Landes um sein Leben, da dort im Jahr 2022 ein türkisch-zyprischer Gefangener getötet worden sei.
Türkischen Medienberichten zufolge änderte der Anwalt am 2. Februar seinen Standpunkt und gab über seine Anwälte bekannt, dass er mit der Auslieferung an Südzypern einverstanden sei. Nachdem er am 9. Februar vor Gericht erschienen war, wurde er am 29. Februar auf freien Fuß gesetzt.
Vor Gericht wurde er von Rikkos Mappourides vertreten, der erklärte, sein Mandant bestreite alle 20 gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Während der Anhörung vor dem Bezirksgericht Nikosia wurde er aufgefordert, 10.000 € in bar als Kaution zu hinterlegen und 65.000 € in Form von zwei Bankschecks lokaler Banken. Außerdem wurde ihm auferlegt, sich jeden ersten und dritten Montag im Monat auf der Polizeistation von Ayios Dometios zu melden. Außerdem wurde ihm gestattet, zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teil der Insel zu reisen.
Dies ist der erste Fall, in dem ein türkischer Zyprer mit zyprischer Staatsbürgerschaft wegen der Ausbeutung von zyprisch-griechischem Eigentum im Norden des Landes vor Gericht steht.
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