Famagusta möchte die Namen großer Schuldner veröffentlichen: Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten angefragt

Die örtlichen Behörden von Famagusta haben den Datenschutzbeauftragten kontaktiert, um zu klären, ob es rechtlich zulässig ist, die Namen von Personen mit hohen Schulden zu veröffentlichen. Die Regionale Verwaltungsorganisation Famagusta (FAMA) erklärt, dass die Idee einer „Schuldnerliste“ mit dem Wunsch nach mehr Transparenz und einer realistischen Darstellung der Einnahmesituation für die Einwohner zusammenhängt, jedoch müssen alle Schritte der DSGVO und der zyprischen Gesetzgebung entsprechen.
FAMA-Präsident Yiannis Karousos forderte Einwohner mit hohen Schulden auf, diese so schnell wie möglich zu begleichen. Er betonte, dass stabile Haushaltseinnahmen den Diensten einen reibungslosen Betrieb ermöglichen und ein Zeichen des Respekts gegenüber allen Steuerzahlern sind. Parallel dazu bereitet er einen Gesetzentwurf vor, der alle lokalen Behörden verpflichten wird, Listen großer Schuldner nach einheitlichen Regeln zu veröffentlichen.
Derzeit wartet der Verband der ländlichen Gemeinden von Famagusta auf eine offizielle Antwort des Datenschutzbeauftragten. Nach Erhalt der Stellungnahme versprechen die Behörden, streng innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu handeln, um die öffentlichen Interessen zu schützen und gleichzeitig das Vertrauen in ihre Arbeit zu stärken.
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