Zypriotische Beamte dürfen nicht mehr in Cafés, Parks oder anderen öffentlichen Orten im Homeoffice arbeiten
Am Montag, dem 8. September 2025, hörte der Finanzausschuss des zyprischen Parlaments einen Vertreter der Abteilung für öffentliche Verwaltung an, der die Bestimmungen des neuen Gesetzes zur Einführung von Telearbeit im öffentlichen Sektor im Detail darlegte. Nach der neuen Regelung dürfen Beamte ausschließlich von zu Hause aus arbeiten — das Arbeiten in Cafés oder anderen öffentlichen Orten mit Internetzugang ist strengstens verboten.
Das Gesetz sieht ein flexibles Modell vor, das die Anwesenheit im Büro mit Telearbeit kombiniert — vorbehaltlich der Zustimmung des unmittelbaren Vorgesetzten. Die Anfangsdaten und die Anzahl der erlaubten Telearbeitstage werden vom Ministerrat festgelegt, der auch das Verfahren für die erstmalige Antragstellung bestimmen wird.
Telearbeit ist nur für jene verfügbar, deren dienstliche Aufgaben die Erledigung außerhalb des Büros zulassen; Schichtarbeiter haben keinen Zugang zu diesem Modell.
Anforderungen an Ausstattung und Sicherheit
Für die Umsetzung der Telearbeit schreibt das Gesetz strenge technische Anforderungen vor. Mitarbeiter müssen offizielle Computer verwenden und sich mit sicheren Automatisierungssystemen verbinden, um auf dienstliche Dateien zuzugreifen.
Leistungskontrolle und Arbeitnehmerrechte
Die Arbeitsleistung wird anhand der Ergebnisse und nicht durch Überwachungsmethoden bewertet. Dies ermöglicht es, von der traditionellen Anwesenheitskontrolle abzurücken und sich auf die qualitativ hochwertige Erledigung der Aufgaben zu konzentrieren.
Vertreter mehrerer Gewerkschaften, darunter PASYDY und ISOTITA, unterstützten den Gesetzentwurf. Sie betonten die Fairness des Ansatzes, die Freiwilligkeit der Teilnahme und das vorgesehene Recht auf Abschalten. Außerdem haben die Gewerkschaften Diskussionen über die Einführung von Zulagen und Entschädigungen für Beamte angestoßen, ähnlich wie im privaten Sektor.
Kommentare der Ausschüsse
Mitglieder des Parlamentsausschusses forderten zusätzliche Erläuterungen zu den Verfahren zur Überwachung der Telearbeit und zu den Umsetzungsdetails. Es sei darauf hingewiesen, dass die genauen Termine für das Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht festgelegt sind — diese werden vom Ministerrat bestimmt.
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