Felder „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ aus Schülerregistrierungsformularen auf Zypern entfernt
Kürzlich entstand auf Zypern eine Kontroverse über die Aufnahme der Felder „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ in Schülerregistrierungsformulare, was zu Protesten von Eltern führte. Die umstrittenen Begriffe wurden mittlerweile entfernt. Das Bildungsministerium erklärte jedoch, dass dies auf einen Übersetzungsfehler zurückzuführen sei und nichts mit LGBT-Themen zu tun habe.
Das Problem begann, als Eltern bemerkten, dass das elektronische Registrierungssystem (eDEA) die Begriffe „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ anstelle der traditionelleren „Vater“ und „Mutter“ verwendete. Weitere Verärgerung entstand, als griechische Zyprioten in denselben Formularen als „religiöse Minderheit“ bezeichnet wurden. Das Bildungsministerium versprach, die problematischen Abschnitte zu überarbeiten, um diese Bedenken auszuräumen.
Laut der Zeitung Phileleftheros war die Aufnahme der Begriffe „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ auf einen Übersetzungsfehler bei der Umwandlung der Begriffe vom Englischen ins Griechische zurückzuführen. Diese Begriffe waren Teil des ursprünglichen Systems, das von den Entwicklern entworfen wurde. Das Ministerium hat diese Felder mittlerweile aus den Registrierungsformularen entfernt.
Bildungsministerin Athena Michaelidou erklärte, dass die Begriffe nicht das Geschlecht der Eltern, sondern deren Reihenfolge bei der Ausfüllung des Formulars betrafen. Wenn beispielsweise die Mutter eines Schülers das Formular ausfüllte, wurde sie als „Elternteil 1“ bezeichnet, und der Vater als „Elternteil 2“, oder umgekehrt.
Bezüglich der Bezeichnung „religiöse Minderheit“ erklärte das Ministerium, dass es sich um einen weiteren Übersetzungsfehler handelte, und der beabsichtigte Begriff „ethnische Zugehörigkeit“ war.
Das eDEA-Registrierungssystem, das in Übereinstimmung mit europäischen Bildungsstandards entwickelt wurde, befindet sich noch in der Pilotphase. Das Bildungsministerium hat bereits mehrere Begriffe innerhalb des Systems überarbeitet.
Es ist erwähnenswert, dass die Registrierung für Erstklässler in öffentlichen Grundschulen für das Schuljahr 2025–2026 vom 7. bis 19. Januar 2025 elektronisch durchgeführt wurde.
Vom 23. bis 26. Januar 2025 haben Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, Anträge auf Schulwechsel einzureichen, nachdem sie Benachrichtigungen über die Genehmigung ihrer ursprünglichen Registrierungen von den Schulen erhalten haben.
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