Zyprioten drohen Bußgelder für verfrühte Johannisbroternte
Das Landwirtschaftsministerium der Republik Zypern hat davor gewarnt, dass Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro gegen diejenigen verhängt werden, die vor dem 15. August Johannisbrotfrüchte sammeln, transportieren oder verkaufen.
Das Ministerium erklärte, es lege „großen Wert auf die Förderung von Kulturen, die an die besonderen klimatischen Bedingungen Zyperns angepasst sind“, um eine „nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung und die Anpassung an die durch den Klimawandel verursachten Bedingungen“ zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung den 15. August als frühestes Datum festgelegt, an dem Johannisbrotfrüchte geerntet, transportiert und verkauft werden können, um „die lokale Produktion der Früchte zu schützen“.
„Johannisbrot ist eine einzigartige Ressource mit einer langen Tradition der Anpassung und Widerstandsfähigkeit gegenüber Boden- und Klimabedingungen, in denen andere Baumkulturen kaum gedeihen“, heißt es in der Erklärung des Ministeriums.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung des Erntetermins „die Schäden an den Bäumen, die durch das Sammeln unreifer Johannisbrotfrüchte verursacht werden, begrenzen und die Vorteile aus dem Handel sowohl für die Erzeuger als auch für die Besitzer der Johannisbrotplantagen maximieren wird“.
Darüber hinaus wird die Einführung des frühestmöglichen Datums dazu beitragen, „den Diebstahl unreifer Johannisbrotfrüchte zu verhindern, die für den illegalen Handel mit vorübergehendem Gewinn bestimmt sind“.
Wer Johannisbrotfrüchte vor dem 15. August transportieren oder handeln möchte, muss bei Landwirtschaftsministerin Maria Panayiotou einen schriftlichen Antrag einreichen und diesen begründen. Wird der Antrag genehmigt, so erhält der Antragsteller die entsprechende Genehmigung.