Zypern plant neue Maßnahmen gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt
Im zyprischen Parlament wurde die Vorbereitung neuer Gesetzesänderungen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt angekündigt. Wie die Gesetzgebungskommissarin Sofia Kleopa Hadjikyriacou erklärte, wird der Zugang zu Unterstützung nicht mehr davon abhängen, ob das Opfer eine offizielle Anzeige erstattet hat.
Die Erklärungen wurden während einer Sitzung des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses abgegeben.
Die Änderungen werden im Einklang mit den Empfehlungen der Expertengruppe des Europarates (Grevio) entwickelt, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwacht.
Der Akel-Abgeordnete Giorgos Koukoumas erinnerte daran, dass Zypern die Konvention 2017 ratifiziert und 2021 eine harmonisierte Gesetzgebung verabschiedet hat. Seiner Meinung nach bleibt die Umsetzung der Maßnahmen jedoch fragmentarisch und die Gesellschaft ist unzureichend informiert.
Die unabhängige Abgeordnete Alexandra Attalides erklärte:
„Wir sehen eine träge Reaktion der Institutionen, die die Opfer schützen sollten.“
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören laut Hadjikyriacou:
- ständige Schulung der Mitarbeiter der Dienste,
- verbesserte Risikobewertung,
- beschleunigtes Verfahren zur Erlassung von Kontaktverboten (restraining orders),
- Einbeziehung von Kindern in eine einheitliche Schutzanordnung,
- Möglichkeit von Sofortschutzmaßnahmen bei geringerer Beweislast,
- Zugang zu Unterstützung unabhängig von einer Anzeige.
Das Justizministerium teilte mit, dass dem Parlament bis Ende des Jahres ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird.
Darüber hinaus ist Zypern verpflichtet, bis Juni 2027 Rechtsvorschriften im Einklang mit der EU-Richtlinie zu verabschieden, die auch die Bekämpfung von Online-Gewalt umfasst.
Vertreter von Organisationen wiesen auf schwerwiegende Lücken hin:
- Verzögerungen bei Gerichtsentscheidungen,
- Mangel an klinischen Psychologen,
- Fälle, in denen Frauen keine Untersuchungen in Unterstützungszentren durchführen lassen können.
Im Jahr 2025 betrafen 69 % der Beschwerden Familien mit kleinen Kindern.
Dabei zogen 6 % der Opfer ihre Anzeigen zurück — unter anderem wegen der langwierigen Verfahren.
Die Polizei berichtete, dass seit 2021 Spezialeinheiten für häusliche Gewalt eingerichtet wurden und in einigen Fällen Ermittlungen auch ohne offizielle Anzeige durchgeführt werden können.
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