Auf Zypern startet die Kampagne zur Verlängerung der Fahrzeugbetriebsgenehmigungen für 2026
Am 7. Januar 2026 begann auf Zypern offiziell die Kampagne zur Verlängerung der Fahrzeugbetriebsgenehmigungen, wie das Straßenverkehrsamt mitteilt. Die letzte Frist für die Verlängerung ist Mittwoch, der 11. März 2026, bis 24:00 Uhr.
Die Genehmigungen können für drei, sechs, neun oder zwölf Monate verlängert werden. Nach Ablauf der Frist wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10 € zuzüglich 10 % der entsprechenden jährlichen Genehmigungsgebühr für das laufende Jahr erhoben.
Für die Verlängerung sind ein gültiges Fahrzeugtauglichkeitszertifikat und eine gültige Versicherung erforderlich. Der Verlängerungsvorgang gilt erst als abgeschlossen, wenn auf dem Bildschirm die Bestätigung „Druck der Betriebsgenehmigung“ erscheint, in der Monat und Jahr des Ablaufdatums sowie die Zulassungsnummer angegeben sind. Wird der Vorgang unterbrochen, muss er wiederholt werden.
Das Straßenverkehrsamt kündigte eine Modernisierung des elektronischen Zahlungssystems mit einer zusätzlichen Kontrollstufe für die Ausstellung der Genehmigungen auf Grundlage der erfolgten Zahlungen an und rief die Bürger dazu auf, die Genehmigungen frühzeitig zu verlängern, um eine Überlastung des Systems in den letzten Tagen zu vermeiden.
Bürger, die ihre Genehmigung im Jahr 2025 verlängert haben, diese aber im Jahr 2026 nicht verlängern möchten, müssen dem Amt über die Website eine Erklärung über die Stilllegung des Fahrzeugs einreichen; andernfalls bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Fahrzeuge, für die im Jahr 2025 keine Verlängerung erfolgte und die nicht als stillgelegt gemeldet wurden, werden aus dem Register des Amtes entfernt, sofern bis zum 11.03.2026 ausstehende Beträge nicht beglichen und keine Verlängerung für 2026 vorgenommen wird.
Bei der Verschrottung eines Fahrzeugs muss der Eigentümer beim Amt einen Antrag auf Löschung der Zulassung (Formular 98A) zusammen mit einem von einer lizenzierten Verwertungsanlage ausgestellten „Vernichtungszertifikat“ einreichen, um ab dem Datum der Verschrottung von der Gebührenpflicht befreit zu werden.
Die Verlängerung der Genehmigungen ist das ganze Jahr über online möglich. Ausgenommen sind Fahrzeuge von Botschaften, private Busse kinderreicher Familien, Fahrzeuge von Steinbrüchen, Oldtimer mit Sondergenehmigung (Gebühr 25 €), Fahrzeuge der Vereinten Nationen sowie Fahrzeuge mit dem Ausnahmecode 04 — deren Eigentümer müssen sich zur Zahlung der Gebühren an die Bezirksbüros des Amtes wenden. Personen mit Schwierigkeiten bei der Internetnutzung können sich an die Bezirksbüros des Amtes, Bürgerdienstzentren und KEPO-Zentren wenden, um die Verlängerung vorzunehmen. Das Amt weist darauf hin, dass keine Benachrichtigungen an Fahrzeughalter versandt werden, und fordert dazu auf, die Kontaktdaten im Register rechtzeitig zu aktualisieren, um wichtige Informationen zu erhalten.
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