Mehrwertsteuer-Nullsatz für ausgewählte Produkte kehrt nach Zypern zurück
Ab Montag, dem 4. November, gilt in Zypern für eine Reihe von Produkten und Waren wieder der Nullsatz der Mehrwertsteuer. Dazu gehören Molkereiprodukte, Gemüse, Obst und Artikel des täglichen Bedarfs.
Lokalen Medienberichten zufolge, die sich auf die Steuerbehörde berufen, handelt es sich dabei um Säuglingsnahrung, verschiedene Gemüse- und Obstsorten sowie Windeln für Kinder und Erwachsene und Hygieneartikel für Frauen.
Zu den Gemüsesorten, für die die Mehrwertsteuerbefreiung gilt, gehören Kartoffeln, Karotten, Tomaten, Gurken, Zucchini, Auberginen, Blattgemüse, verschiedene Zwiebelsorten, Knoblauch, Hülsenfrüchte, alle Kohlsorten, Rüben, Kürbisse, Radieschen und anderes essbares Wurzelgemüse.
Zu den Früchten, die ebenfalls von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, gehören Äpfel, Birnen, Bananen, alle Arten von Zitrusfrüchten, Trauben, Feigen, Melonen, Wassermelonen sowie Aprikosen, Pfirsiche, Kirschen, Nektarinen, Pflaumen, Erdbeeren und Kiwis.
Die Mehrwertsteuerbefreiung für die oben genannten Produkte gilt bis zum 31. Dezember 2025.