Cyprus, Nicosia

Die Weigerung, Spender offenzulegen, untergrub erneut das Vertrauen in staatliche Institutionen

01.02.2026 / 09:45
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Die ablehnende Antwort des Rechnungshofs — nach Konsultation des Juristischen Dienstes — auf die Anfrage des Parlaments von Zypern nach einer namentlichen Liste der Spender zur parlamentarischen Kontrolle zeigte erneut, warum das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche Institutionen auf einem kritisch niedrigen Niveau liegt.

Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund eines geleakten Videos, in dem der Sozialunterstützungsfonds als eine Struktur erscheint, die mutmaßlich mit Unternehmern und „Investoren“ interagiert und Spenden im Austausch für die Förderung von Anliegen erhält. Trotz öffentlicher Resonanz kamen die Generalstaatsanwaltschaft und der Rechnungshof zu dem Schluss, dass Spenderdaten selbst für Zwecke einer parlamentarischen Untersuchung nicht offengelegt werden sollten.

Damit wurde die parlamentarische Kontrolle faktisch blockiert, unter Verweis auf den Schutz personenbezogener Unternehmensdaten. Kritiker der Entscheidung weisen darauf hin, dass ein solcher Ansatz private Interessen über Transparenz, Rechenschaftspflicht und das ordnungsgemäße Funktionieren der Demokratie stellt.

Besondere Fragen wirft die Tatsache auf, dass:

  • politische Parteien verpflichtet sind, ihre Spender offenzulegen, der Fonds jedoch nicht;
  • Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zum Staat gleichzeitig große Spenden geleistet haben könnten;
  • die Verweigerung der Datenherausgabe gesetzlich nur bei Gefahren für die nationale Sicherheit oder die Außenpolitik zulässig ist — was in diesem Fall nicht begründet wurde.

Bereits zuvor hatte der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass Beiträge zu einem Sonderfonds Bedingungen für besondere Beziehungen zwischen Spendern und der Exekutive schaffen und begründete Verdachtsmomente von Interessenkonflikten und möglicher Korruption hervorrufen. Das Video verstärkte diese Bedenken weiter, indem es anschaulich zeigte, wie Spenden genutzt werden könnten, um prioritäre Aufmerksamkeit der Behörden zu erhalten.

Dennoch kam die Generalstaatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass es „keine rechtlichen Grundlagen für eine Offenlegung“ gebe, obwohl der Fonds im Jahr 2023 6,4 Mio. Euro einnahm. Nach Ansicht von Kritikern legalisiert dies faktisch Intransparenz und fehlende Kontrolle über die Exekutive.

In der aktuellen Lage wird die Verantwortung erneut auf das Parlament verlagert — das mithilfe seiner verfassungsmäßigen Befugnisse die Offenlegung von Informationen verlangen und die Frage auf die politische Ebene heben kann. Zunehmend werden Forderungen laut, den Fonds aufzulösen und seine Funktionen anderen staatlichen Stellen zu übertragen, da das derzeitige Governance-Modell angeblich mehr Probleme schafft als löst.

Vor diesem Hintergrund zeichnet sich immer deutlicher das Bild eines Machtsystems ab, das es nicht für notwendig hält, der Gesellschaft Rechenschaft abzulegen, in dem Transparenz als Hindernis und nicht als Grundlage der Demokratie wahrgenommen wird. Besorgnis erregt nicht nur das Verhalten der Exekutive, sondern auch die Rolle von Institutionen, die nach Ansicht von Kritikern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und so die Vertrauenskrise und demokratische Instabilität vertiefen.

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