Bewerbungen für finanzielle Unterstützung von Studierenden der ersten Hochschulausbildung sind geöffnet
Die Unabhängige Behörde für soziale Unterstützung (AFCS) teilte mit, dass am 27. Oktober 2025 die Annahme von Anträgen auf finanzielle Unterstützung für Studierende der ersten Hochschulausbildung, unabhängig vom Alter, begonnen hat. Die Antragsfrist läuft bis zum 27. November 2025.
Anträge werden ausschließlich online über die Website der Behörde eingereicht: https://socialsupport.gov.cy. Die Anträge müssen alle erforderlichen Nachweise enthalten und persönlich vom Antragsteller eingereicht werden.
Die Zuschüsse dienen zur Zahlung von Studiengebühren oder zur Deckung der Mietkosten für Studentenunterkünfte. Zahlungen erfolgen direkt an die Universitäten zur Studiengebührenzahlung oder an Eigentümer von Immobilien zur Mietzahlung.
Die AFCS, die ihr zehnjähriges Bestehen feiert, erweitert im Studienjahr 2025–2026 ihre Unterstützungsprogramme um drei neue Gruppen von Studierenden, die unabhängig von Einkommen und Vermögen Unterstützung erhalten: Absolventen der Schule für Gehörlose „Georgios Markou“, Absolventen der Schule für Blinde und Studenten, die in Nordzypern in den Regionen Kormakitis und Rizokarpaso neu angesiedelt wurden.
Anspruch auf Unterstützung haben auch Personen, die von außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind. Studierende aus Familien, die von dem Brand im Halbgebirgsgebiet von Limassol im vergangenen Juli betroffen waren, können unter Kategorie G.4 „Außergewöhnliches Ereignis“ fallen, sofern die Bedingungen erfüllt sind, einschließlich der vollständigen Zerstörung des Hauptwohnsitzes der Familie oder der Zerstörung der Hauptverdienstquelle, die die finanzielle Situation der Familie erheblich verschlechtert hat, unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Tätigkeit der AFCS.

