Zypriotisches Gericht weist Klagen dreier chinesischer Investoren auf Wiederherstellung der Aufenthaltserlaubnis ab
Das Verwaltungsgericht Zyperns hat die Klagen dreier chinesischer Staatsbürger abgewiesen, die die Rückgabe ihrer im Jahr 2014 erteilten unbefristeten Einwanderungsgenehmigungen forderten.
Die Genehmigungen wurden widerrufen, nachdem 2016 bekannt wurde, dass zwei von ihnen von Interpol wegen des Verdachts auf Finanzbetrug in China international gesucht wurden.
Es handelt sich um eine Mutter, ihren Sohn und dessen Ehefrau. Im Jahr 2013 beantragten Mutter und Sohn eine Einwanderungsgenehmigung der Kategorie F und legten Unterlagen über den Kauf einer Immobilie in Paphos im Wert von 630.000 Euro sowie den Nachweis über die Überweisung von 410.000 Euro nach Zypern und Einkommensbescheinigungen aus China vor. Zu diesem Zeitpunkt verfügten die Antragsteller über saubere polizeiliche Führungszeugnisse, und weder Interpol noch die zypriotischen Geheimdienste hatten Informationen über sie.
Im September 2016 informierte Interpol jedoch die zypriotische Polizei über eine von China ausgestellte „Red Notice“ gegen Mutter und Sohn.
Daraufhin annullierte der zypriotische Innenminister ihre Einwanderungsgenehmigungen. Ein späterer Versuch, sie an China auszuliefern, wurde vom Gericht in Paphos abgelehnt.
Die chinesischen Staatsbürger fochten die Entscheidung über den Widerruf an und machten geltend, sie hätten bereits erhebliche Mittel in die Wirtschaft des Landes investiert. Das Gericht entschied jedoch, dass das Aufenthaltsrecht nicht garantiert sei und die Erteilung oder der Widerruf von Einwanderungsgenehmigungen in der ausschließlichen Zuständigkeit des Innenministers liege und zu den souveränen Rechten des Staates gehöre.
Das Gericht wies ferner darauf hin, dass die Entscheidung über den Widerruf aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und nicht aufgrund eines Gerichtsurteils getroffen wurde.
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