Gericht bestätigt Durchsuchungsbefehl im Fall von Kryptobetrug

Eine zyprische Unternehmerin ist zur фигурантці einer internationalen Untersuchung wegen Kryptowährungsdiebstahls geworden, deren Schaden von französischen Ermittlern auf etwa 700 Millionen US-Dollar geschätzt wird. Nach Angaben der Ermittler agierte seit 2020 ein internationales Netzwerk über gefälschte Investitionsplattformen: Menschen wurden mit Angeboten „lukrativer Investitionen“ angelockt, erhielten Fernzugriff auf ihre Computer und transferierten Gelder, die anschließend über eine Kette von Konten und Krypto-Wallets „gewaschen“ wurden.
Die französischen Behörden übermittelten den zyprischen Strafverfolgungsbehörden Unterlagen, in denen unter anderem ein Unternehmen erwähnt wird, das mit der Unternehmerin verbunden ist. Über ihre Struktur sollen nach Angaben der Ermittler rund 500.000 US-Dollar im Rahmen eines verdächtigen Schemas geflossen sein; weitere etwa 6 Millionen US-Dollar wurden an andere Mitglieder des Netzwerks überwiesen. Die Frau besteht darauf, dass sie in den Betrug nicht verwickelt ist.
Im Rahmen der Ermittlungen erließ ein zyprisches Gericht einen Durchsuchungsbefehl für das Haus, das Büro und die Fahrzeuge der Unternehmerin. Die Polizei erhielt das Recht, elektronische Geräte, Krypto-Wallets und SEED-Phrasen sowie Dokumente zu Banktransaktionen und die Buchhaltung zu beschlagnahmen. Die Verteidigung versuchte, den Befehl aufzuheben, und argumentierte, das Gericht habe die Entscheidung „zu schnell“ — in etwa 15 Minuten — getroffen und die Liste der zu beschlagnahmenden Gegenstände sei „zu weit gefasst“ gewesen. Außerdem verwiesen die Anwälte darauf, dass das Gericht einen ähnlichen Antrag der Polizei zuvor bereits abgelehnt hatte.
Der Oberste Gerichtshof erinnerte in der Berufungsverhandlung daran, dass er den Fall nicht von Grund auf neu bewertet, sondern das Vorliegen schwerwiegender Rechtsfehler prüft. In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die von den französischen Behörden erhaltenen Unterlagen detailliert waren und das Schema des betrügerischen Netzwerks beschrieben, und dass die Bankdaten die Unternehmerin und ihr Unternehmen tatsächlich mit einem Teil der verdächtigen Überweisungen in Verbindung brachten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Liste der zu beschlagnahmenden Objekte logisch aus der Natur der Ermittlungen zu Kryptowährungen und Online-Betrug folgt und dass die Geschwindigkeit, mit der der Richter den Befehl erließ, für sich genommen nicht auf Verstöße hinweist.
Separat wies der Oberste Gerichtshof darauf hin, dass der neue Antrag der Polizei mehr фактических Daten enthielt als der frühere, sodass ein anderes Ergebnis — die Erteilung des Durchsuchungsbefehls — als gerechtfertigt angesehen wird. Infolgedessen wurde die Beschwerde der Unternehmerin zurückgewiesen: Der Durchsuchungsbefehl wurde als rechtmäßig anerkannt und bleibt in Kraft, und die Ermittlungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit dauern an.
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