Cyprus, Nicosia

EU-Gericht lehnt Antrag ab, Halloumi den Schutzstatus zu entziehen

21.02.2024 / 20:22
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Der Oberste Gerichtshof der Europäischen Union hat am Mittwoch den Versuch zurückgewiesen, dem Halloumi seinen geschützten Status zu entziehen und damit einen Rechtsstreit um den wertvollen Käse zu verhindern, der nach Arzneimitteln das größte Exportgut der Insel ist.

In seiner veröffentlichten Entscheidung wies das EU-Gericht den Antrag zyprischer Viehzüchter und ihrer Molkerei-Tochtergesellschaft auf Aberkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) für Halloumi ab.

Halloumi hat den Status einer g.U., was bedeutet, dass nur zugelassene Hersteller aus Zypern den Käse unter dieser Bezeichnung verkaufen dürfen. Die offiziellen Produktspezifikationen lösten jedoch eine negative Reaktion der zyprischen Milchwirtschaft aus.

Die Behörden argumentieren, dass der Käse aus einer Mischung von Kuh-, Schafs- und Ziegenmilch hergestellt werden sollte, um die Kuhmilch, die in den letzten Jahren die dominierende Zutat war, allmählich zu ersetzen. In der Petition wird behauptet, dass Zypern bei der Beantragung des Status der g.U. im Jahr 2014 falsche Angaben zu den Halloumi-Zutaten gemacht hat.

Halloumi erhielt die g.U. von der EU im Jahr 2021. Laut den Produktspezifikationen will Zypern den Anteil an Schafs- und Ziegenmilch in der Mischung schrittweise auf den von Kuhmilch erhöhen.

Dieser Schritt löste heftige Debatten unter den Interessenvertretern der Branche aus, die argumentieren, dass Schafs- und Ziegenmilch saisonabhängig sind und daher die Produktionskapazitäten beeinträchtigen könnten.

Es sei darauf hingewiesen, dass die derzeitige Mischung 10 Prozent Schafs- und Ziegenmilch enthält. Als die Behörden im Oktober letzten Jahres beschlossen, den Anteil auf 19 Prozent zu erhöhen, drohten die Käsehersteller mit der Schließung ihrer Molkereien, da nicht genügend Milch für die ununterbrochene Produktion aller Milchprodukte vorhanden sei.

Was ist Halloumi und was sind einige seiner Gerichte?

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