Cyprus, Nicosia

In den vergangenen zwei Jahren wurden in Zypern rund 10 Millionen Euro im Rahmen der Geldwäschebekämpfung beschlagnahmt

17.03.2024 / 09:44
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Die Anti-Geldwäsche-Einheit (Mokas) in Zypern hat in den letzten zwei Jahren rund 10 Millionen Euro beschlagnahmt. Zusätzlich wurden neun Luxusautos, vier Immobilien und Kryptowährungswerte beschlagnahmt.

Diese Zahlen wurden vom Rechtsdienst des Parlaments im Vorfeld einer Sitzung des Ethikausschusses des Repräsentantenhauses veröffentlicht, bei der es um Maßnahmen der Regierungsbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche ging.

Den Angaben zufolge beantragte und erwirkte Mokas bei zypriotischen Gerichten in Fällen, in denen die Polizei und das Ausland ermittelten, das Einfrieren von Vermögenswerten. Zu diesen Vermögenswerten gehören Barbeträge in Höhe von 5.290.938 Euro, 4.753.972 US-Dollar und 15.413 britische Pfund sowie neun Fahrzeuge, eine Immobilie und 90.000 Euro in Kryptowährung.

Lokalen Medienberichten zufolge wurden in Zypern auch Haftbefehle in Fällen ausgestellt, in denen Mokas ausländische Strafverfolgungsbehörden unterstützt hat. Diese Anordnungen betreffen Bargeldbeträge in Höhe von insgesamt 1.883.090 Euro und 180.657 US-Dollar sowie eine Immobilie und den Verkauf von zwei Häusern zur Begleichung von Beschlagnahmeanordnungen.

Nach geltendem Recht sind Banken, Wertpapierfirmen, Geldtransferunternehmen, Kasinos sowie Wirtschaftsprüfungs- und Anwaltskanzleien verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu überwachen, Präventivmaßnahmen zu ergreifen und an Mokas zu melden.

In Fällen, in denen verdächtige Transaktionen gemeldet werden und eine anschließende Finanzanalyse Hinweise auf kriminelle Aktivitäten ergibt, werden die Informationen an die Polizei zur strafrechtlichen Untersuchung weitergeleitet.

Von 2022 bis Februar 2024 hat die Geldwäschebekämpfungsstelle insgesamt 54 Fälle an die Polizei weitergeleitet, um festzustellen, ob nach der Analyse verdächtiger Transaktionen Straftaten begangen wurden. Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen EU-Sanktionen, möglicher Geldwäsche, Betrug, illegalem Drogenhandel, Menschenhandel und Terrorismus.

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