Die Gesetzgebung Zyperns verbietet verurteilten Straftätern nicht die Arbeit in Kinderlagern
In einem Bericht der Zeitung „Politis“ wurde ernsthafte Besorgnis hinsichtlich der Sicherheit von Kindern in Lagern auf Zypern geäußert, da die Arbeit der Kinderlager ohne jegliche Rechtsgrundlage erfolgt.
Trotz der großen Anzahl von Kindern, die sie jedes Jahr besuchen, gibt es keine klaren Regeln oder Kontrollmechanismen für Einrichtungen und Personal.
Die von „Politis“ präsentierten Daten sind schockierend. Heute können sogar Personen mit krimineller Vergangenheit, einschließlich Verurteilter wegen Sexualdelikten, ohne jegliche Aufsicht Kinderlager gründen und betreiben.
Darüber hinaus sind in den Teams der Kinderlager häufig Minderjährige im Alter von 16-17 Jahren beschäftigt, die nur geringe Ausbildung in Kindersicherheit oder Erster Hilfe haben oder gar keine.
Im Jahr 2017 veröffentlichte der Kinderbeauftragte drei Berichte und forderte eine Regelung dieses Themas, jedoch ohne Erfolg. Wie Andria Georgiou in ihrem Bericht anmerkt, gibt es nicht einmal eine Liste der „lizenzierten Lager“, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt.
Die Verantwortung für die Wahl des Lagers und die Sicherheit der Kinder liegt ausschließlich bei den Eltern, die selbst beurteilen, ob das Lager geeignet ist oder nicht.
Im Jahr 2021 brachte der umweltpolitische Abgeordnete Charalampos Theopemptou einen Gesetzesentwurf ein, nach dem ein Prüfungsausschuss geschaffen werden sollte, der Kriterien für Räumlichkeiten und Personal festlegt und die Einhaltung von Hygienestandards sicherstellt. Der Gesetzesentwurf befindet sich jedoch noch in der Prüfung, da kein Ministerium die Aufsicht über den vorgeschlagenen Ausschuss übernommen hat.
Beschwerden, die bei Theopemptou eingingen, beschreiben Vorfälle, bei denen Kinder mit ungeeigneten Mitteln, wie etwa der Ladefläche eines Lastwagens, transportiert wurden und in denen Hygiene- und Verpflegungsbereiche ohne Kontrolle betrieben wurden. Obwohl die zuständigen Behörden die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung anerkennen, bleiben sie untätig, sodass die Frage offenbleibt: Wer übernimmt die Verantwortung?
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