Frau, die in Nikosia einen Motorradfahrer tödlich angefahren hat, erhielt 3.000 € Geldstrafe
Der Oberste Gerichtshof Zyperns änderte das Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts gegen eine 66-jährige Frau ab, die für einen tödlichen Verkehrsunfall in Nikosia am 12. April 2021 verantwortlich gemacht wurde.
Die Angeklagte bekannte sich schuldig wegen rücksichtslosen, fahrlässigen oder gefährlichen Verhaltens gemäß Artikel 210 des Strafgesetzbuches sowie wegen Missachtung der Verkehrsregeln.
Laut Polizei versuchte die Fahrerin, während sie sich auf der Gegenfahrbahn befand, nach rechts abzubiegen und versperrte dabei einem Motorrad den Weg. Dies führte zum Tod des Mitfahrers und zu schweren Verletzungen des Fahrers.
Das erstinstanzliche Gericht verhängte eine Geldstrafe von 1.000 €, acht Strafpunkte auf ihren Führerschein und entzog ihr den Führerschein für zwei Monate wegen des schweren Vergehens. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 200 € für ein weiteres Vergehen verhängt.
Die Anklage legte Berufung ein und argumentierte, dass die Strafen angesichts der Schwere des Vergehens und der Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung eindeutig unzureichend seien. Obwohl das Oberste Gericht feststellte, dass das Verhalten der Angeklagten kein Fall von „vorsätzlicher Gleichgültigkeit“ sei, entschied es, dass das erstinstanzliche Gericht die Schwere und erschwerenden Umstände solcher Vergehen nicht ausreichend gewürdigt habe.
Daher wurde beschlossen, die Geldstrafe von 1.000 € auf 3.000 € zu erhöhen, während die übrigen Strafen (Punkte und Führerscheinentzug) unverändert blieben.
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