Cyprus, Nicosia

Kostenloser Rechtsbeistand für Opfer häuslicher Gewalt in Zypern

25.10.2024 / 14:22
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Das Repräsentantenhaus der Republik Zypern hat ein Gesetz verabschiedet, das Frauen, die unter Missbrauch und häuslicher Gewalt gelitten haben, kostenlosen Rechtsbeistand gewährt.
Nach dem neuen Gesetz haben Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, nun Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand bei allen Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit ihrem Fall vor dem Bezirksgericht stattfinden. Diese Unterstützung umfasst die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der Einreichung einer Entschädigungsklage gegen den Beschuldigten.
Das Gesetz sieht auch Prozesskostenhilfe für Anträge vor, die von den Opfern gestellt werden, z. B. wenn es darum geht, Streitigkeiten mit dem Täter über das Sorgerecht und die Betreuung der Kinder beizulegen.
Darüber hinaus können Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und in einem Frauenhaus wohnen, eine von der zuständigen Behörde unterzeichnete Bestätigung vorlegen, die ihren Aufenthalt in einer solchen Einrichtung bestätigt und ihnen Zugang zu kostenlosem Rechtsbeistand vor Gericht gewährt.
Wenn der Fall vor das Berufungsgericht kommt, wird weiterhin Rechtshilfe gewährt, allerdings wird die finanzielle Situation des Opfers überprüft, um die Anspruchsberechtigung zu bestätigen.
Diese aktualisierte Gesetzgebung zielt darauf ab, das Verfahren für Opfer, die Rechtsbeistand suchen, zu vereinfachen und die zypriotischen Gesetze mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) und dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in Einklang zu bringen.

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