Scheidung auf Zypern nach einer standesamtlichen Ehe
Eine Scheidung in Zypern ist ein Verfahren, das sich durch Einfachheit und Transparenz auszeichnet, insbesondere wenn Sie eine zivile Ehe geschlossen haben. Dank vereinfachter Gesetzgebung können Paare ihre Beziehung offiziell auflösen, ohne auf bürokratische Hindernisse zu stoßen.
- Scheidung nach einer zivilen Ehe
- Fristen und Bedingungen für die Scheidung
- Wie man einen Antrag stellt
Scheidung nach einer zivilen Ehe
Wenn Ihre Ehe beim Gemeindeamt der Republik Zypern registriert wurde, ist der Scheidungsprozess maximal einfach. Im Gegensatz zur kirchlichen Ehe, bei der das Diözesangericht beteiligt ist, wird die Auflösung einer zivilen Ehe von staatlichen Behörden durchgeführt – in derselben Gemeinde, in der die Ehe registriert wurde.
Die Hauptbedingung ist das Fehlen gemeinsamer minderjähriger Kinder und die Zustimmung beider Parteien. In diesem Fall ist keine Gerichtsverhandlung erforderlich, und die Unterlagen werden administrativ bearbeitet.
Fristen und Bedingungen für die Scheidung
Bei gegenseitiger Zustimmung der Ehepartner wird die Scheidung in 2–3 Monaten durchgeführt. Dieser Zeitraum umfasst die administrative Bearbeitung des Antrags und die Überprüfung der Unterlagen. Wenn ein Ehepartner nicht zustimmt, kann der Prozess länger dauern, bleibt aber dennoch einfacher als in den meisten europäischen Ländern.
In einigen Gemeinden ist eine beschleunigte Bearbeitung des Antrags möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen auf einmal eingereicht werden und keine Eigentumsstreitigkeiten bestehen. Beratung zu Fristen kann direkt beim örtlichen Gemeindeamt oder bei einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt eingeholt werden.
Wie man einen Scheidungsantrag stellt
Der Antrag wird bei der Gemeinde eingereicht, in der Ihre Ehe registriert wurde. Das Verfahren umfasst folgende Schritte:
- Ausfüllen des Scheidungsantragsformulars.
- Vorlage von Originalen und Kopien der Heiratsurkunde und der Pässe.
- Bestätigung der Zustimmung des anderen Ehepartners (bei gegenseitiger Scheidung).
- Bezahlung der Verwaltungsgebühr (ca. 30–50 Euro, je nach Gemeinde).
Nach Prüfung der Unterlagen informiert die Gemeinde beide Parteien über das offizielle Scheidungsdatum. Die Scheidungsurkunde wird von derselben Behörde ausgestellt, bei der die Ehe registriert wurde, und wird außerhalb Zyperns anerkannt (bei Bedarf mit Apostille).
Tipp: Wenn Sie nicht in Zypern wohnen, Ihre Ehe dort aber registriert wurde, können Sie die Scheidung auch aus der Ferne über einen Bevollmächtigten oder Anwalt durchführen lassen. Für Beratung können Sie sich an die Gemeinde oder einen Anwalt wenden.
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