Cyprus, Nicosia

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Visaregelung?

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Sanktionen werden für Verstöße verhängt, wenn die erlaubte Aufenthaltsdauer in der Republik Zypern überschritten wird, wodurch die Rechte der Täter eingeschränkt werden.

стоп лист кипр

Stop-Liste

Werden die Aufenthaltsfristen in Zypern auch nur um einen Tag überschritten, so werden die Betroffenen in die sogenannte Stop-Liste aufgenommen. Gemäß der zypriotischen Gesetzgebung bedeutet dies, dass die Einreise ins Land erst wieder möglich ist, wenn der Name aus dieser Liste entfernt wurde.

Dauer des Aufenthalts in der Stop-Liste

Ein Verstoßender wird unbefristet in die Stop-Liste aufgenommen, obwohl online Informationen von fünf Jahren die Runde machen. Glücklicherweise gibt es legale Möglichkeiten, aus dieser Liste gestrichen zu werden.

Entfernung eines Bürgers aus der Stop-Liste

Um aus der Stop-Liste gestrichen zu werden, ist es erforderlich, sich an Anwälte zu wenden. Diese haben das Recht, beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die Streichung des Verstoßenden aus der Liste zu beantragen, insbesondere wenn der Verstoß geringfügig war.

Es ist wichtig anzumerken, dass Sie vor der Kontaktaufnahme mit dem Ministerium sich außerhalb Zyperns für eine gleich lange oder längere Zeit als die Dauer des rechtlichen Verstoßes auf der Insel aufhalten müssen.

Häufig gestellte Fragen zum Verstoß gegen das Visaregime in Zypern

Verbietet die Stop-Liste nur einen Besuch in Zypern?

Formal ja, aber Zypern nutzt bereits das Visa-Informationssystem (VIS), das allen Mitgliedsländern der Europäischen Union zugänglich ist. Daher kann das Einreiseverbot auf viele weitere europäische Länder ausgedehnt werden. Und nach dem Beitritt Zyperns zum Schengen-Raum wird es definitiv für alle Länder des Schengen-Abkommens gelten.

Wie kann ich herausfinden, ob ich in der Stop-Liste stehe?

Es gibt keinen öffentlichen Zugang zu diesem Dokument, aber Anwälte können beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten auf speziellen Antrag Kontakt aufnehmen. Wir haben eine Liste von Anwaltskanzleien, die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bürgern der Russischen Föderation und den ehemaligen GUS-Ländern haben.

Was kann noch unternommen werden, wenn man in der Stop-Liste steht?

Es besteht die Möglichkeit, sich an den Datenschutzbeauftragten (DPO) beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zu wenden, der Einzelpersonen im VIS-System beraten kann. Dafür senden Sie eine E-Mail an [email protected].

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