Biologen kritisieren Verlängerung der Jagdsaison auf Drosseln
Die Vereinigung der Biologen hat auf die Ankündigung von Premierminister Ünal Üstel reagiert, die Jagdsaison auf Drosseln (Cikla, 1. Kleinjagdsaison) zu verlängern, und betont, dass das Erlegen von Wild während der Schonzeit gesetzlich verboten ist.
In einer schriftlichen Erklärung, die vom Vorsitzenden der Vereinigung, Mustafa Kofalı, unterzeichnet wurde, wurde daran erinnert, dass das geltende Gesetz über „Jagd und Wildtierregulierung“ die Jagdzeiten klar definiert:
- Große Jagdsaison — 15. Oktober bis 10. Januar;
- 1. Kleinjagdsaison — 1. Januar bis 1. März;
- 2. Kleinjagdsaison — 1. bis 30. September.
Alle anderen Zeiträume gelten als Schonzeit.
Die Organisation unterstrich, dass das Gesetz zwar die Verkürzung oder vollständige Aufhebung einer offenen Saison aus Naturschutzgründen zulässt, eine Verlängerung jedoch nicht vorgesehen ist. Insbesondere verbietet Artikel 6 des Gesetzes ausdrücklich das Schießen, Töten, Verkaufen und Fangen von Wildtieren und Vögeln in der Schonzeit.
Biologen erklärten, dass die Initiative, die Saison bis zum 15. März zu verlängern, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundsätzen des Naturschutzes widerspreche. Das Frühlingsjagdverbot diene in vielen Ländern dem Erhalt der Populationen während der Fortpflanzungszeit.
Die Vereinigung forderte die Behörden auf, die geltenden Gesetze einzuhalten und die Prinzipien der Nachhaltigkeit von Ökosystemen zu berücksichtigen.
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