Cyprus, Nicosia

Nordzypern revidiert Anforderungen für die Gewährung von Stipendien

29.10.2024 / 19:11
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Nordzypern hat die Voraussetzungen für die Gewährung von Stipendien geändert. Diese Überarbeitungen der Stipendienverordnung wurden im Amtsblatt veröffentlicht und treten heute in Kraft.

In dem Dokument heißt es, dass Artikel 3, in dem die Kriterien für an Hochschulen eingeschriebene Studierende festgelegt sind, geändert wurde.

Nach der neuen Verordnung müssen Studierende, die sich um ein Stipendium bewerben, entweder ihr letztes Jahr der Sekundarstufe an einer Schule in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNC) abgeschlossen haben oder ihren Abschluss an einer beliebigen weiterführenden Schule gemacht haben, während sie mit ihrer Familie ständig in Nordzypern wohnhaft sind.

Diese Bedingung gilt jedoch nicht für Kinder von Beamten, die im Ausland arbeiten, sowie für Schüler, die Berufsschulen, Kunstschulen oder Konservatorien in der Türkei im Rahmen von zwischen der Türkei und Nordzypern unterzeichneten Protokollen besuchen. Darüber hinaus gilt diese Ausnahmeregelung für Ärzte, die sich auf der Grundlage der Ergebnisse der TUS-Prüfung (Medizinische Fachprüfung) für bestimmte TRNC-Quoten bewerben, sowie für Studenten, deren ständiger Wohnsitz in der TRNC liegt und deren Eltern verstorben sind.

Um für ein leistungsbezogenes Stipendium in Frage zu kommen, müssen die Studierenden mit ihren Familien dauerhaft in Nordzypern wohnen, Absolventen einer nordzyprischen Schule sein oder eine beliebige Schule mit ständigem Wohnsitz in der TRNC abgeschlossen haben.

Die Bewerber müssen außerdem die nordzyprische Staatsbürgerschaft besitzen und weitere Kriterien erfüllen. Bewerbungen können über das Higher Education System unter https://yobis.mebnet.net eingereicht werden.

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