In der TRNZ wird die verpflichtende Auszahlung von Löhnen auf Bankkonten für Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten eingeführt
In der Parlamentssitzung vom 26. Januar 2026 stellte der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Oğuzhan Hasipoğlu, einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, Löhne in Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten nicht mehr bar, sondern auf Bankkonten auszuzahlen. Das Inkrafttreten ist für den 31. März 2026 geplant.
Nach Angaben des Ministers betrifft der Gesetzentwurf die Art der Auszahlung und nicht die Höhe der Löhne. Ziel der Initiative sei es, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der Zahlungen zu gewährleisten und nicht die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu erschweren.
Hasipoğlu erklärte, dass der Schwellenwert von fünf Beschäftigten unter Berücksichtigung des sozialen Gleichgewichts gewählt wurde: Die Maßnahme schützt kleine Unternehmen und richtet sich zugleich an Betriebe einer Größenordnung, bei der das Risiko illegaler Beschäftigung und von Verstößen höher ist. Die Auszahlung über Banken garantiere, so der Minister, den vollständigen, fristgerechten und dokumentierten Erhalt des Arbeitslohns.
Es wird erwartet, dass die Regelung Praktiken wie Unterzahlungen bei Barauszahlungen, Abweichungen zwischen dem auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesenen und dem tatsächlich gezahlten Betrag sowie verdeckte Überstunden und Prämien beseitigt. Zudem soll sie zu einer korrekten Berechnung der Sozialabgaben, zur Bildung einer Steuerbemessungsgrundlage auf Basis realer Löhne und zur Vereinfachung von Dokumentenprüfungen beitragen.
Der Minister betonte, dass diese Praxis nicht einzigartig für die TRNZ (Nordzypern) sei und der in mehreren europäischen Ländern etablierten Branchenpraxis entspreche.
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