Ab dem 31. März Gehälter in Unternehmen mit 5 oder mehr Mitarbeitern nur noch per Bank
03.03.2026 / 10:48

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit der TRNZ gab bekannt, dass in Betrieben mit fünf oder mehr Mitarbeitern die obligatorische Auszahlung von Gehältern über Banken oder Genossenschaften eingeführt wird.
Die neuen Regeln treten am 31. März in Kraft.
Gemäß den vom Parlament verabschiedeten Änderungen des Arbeitsgesetzes:
- Das monatliche Gehalt und alle Zahlungen an den Arbeitnehmer müssen nach allen gesetzlichen Abzügen auf das persönliche Bankkonto des Mitarbeiters überwiesen werden.
Ab diesem Datum können Arbeitgeber, die unter das Gesetz fallen, keine Gehälter mehr in bar auszahlen.
Das Ministerium erklärte, dass die Änderungen darauf abzielen:
- Transparenz bei den Zahlungen zu gewährleisten,
- Schwarzarbeit zu bekämpfen,
- Arbeitnehmerrechte zu schützen,
- die Rechtssicherheit in der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu stärken.
Die Behörde warnte, dass im Falle von Verstößen rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Arbeitgebern wird empfohlen, bis zum 31. März:
- die erforderlichen Bankkonten zu eröffnen,
- die Buchhaltungs- und Abrechnungssysteme an die neuen Anforderungen anzupassen.
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