Cyprus, Nicosia

Auto mit ausländischen Kennzeichen in Nordzypern — Vorschriften und Legalisierung

Aktualisiert: 2 monate vor
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In Nordzypern gelten dieselben Regeln wie in der Türkei: Sie dürfen ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Einreisedatum nutzen. Nach Ablauf dieser Frist muss das Fahrzeug aus dem Land ausgeführt werden. Eine erneute Einreise desselben Fahrzeugs ohne Wechsel des Eigentümers und der Kennzeichen ist nicht möglich.

Regeln für die Nutzung eines Fahrzeugs mit ausländischen Kennzeichen

In Nordzypern darf ein ausländisches Fahrzeug nicht länger als 12 Monate ab dem Einreisedatum genutzt werden. Nach dieser Frist muss das Fahrzeug die TRNZ verlassen. Erfolgt die Ausfuhr nicht rechtzeitig, kann das Fahrzeug von den Zollbehörden beschlagnahmt werden, und der Eigentümer erhält eine Strafe wegen illegalen Fahrzeugaufenthalts.

Wichtig: Eine erneute Einreise desselben Fahrzeugs ist nur nach einem Eigentümerwechsel sowie Wechsel der Kennzeichen möglich.

Wie man ein Fahrzeug nach der Einfuhr legalisiert

Um das Fahrzeug nach der Einfuhr in Nordzypern zu legalisieren, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  1. Holen Sie eine Ein- und Ausreisedokumentation (in & out) in der Hauptpolizeidienststelle in Nikosia.
  2. Reichen Sie das Dokument beim Zollamt ein, wo Ihnen ein Formular zur Eintragung des Fahrzeuggewichts ausgehändigt wird.
  3. Fahren Sie zur Wiegestation, wiegen Sie das Fahrzeug und tragen Sie die Daten in das Formular ein.
  4. Kehren Sie zum Zollamt zurück und lassen Sie das Formular abstempeln.
  5. Zahlen Sie die Straßensteuer für 6 Monate oder 1 Jahr im Amt für Fahrzeugregistrierung und -lizenzierung.
  6. Kaufen Sie eine Marke für das Ein- und Ausreisedokument — sie ist im Antiquitätenladen gegenüber der Hauptpolizeidienststelle erhältlich (Kiosk an der Ecke).
  7. Kehren Sie zum Zollamt zurück und übergeben Sie die bezahlten Unterlagen. Auf Grundlage der Steuerquittung wird der neue zulässige Aufenthaltszeitraum des Fahrzeugs eingetragen.

Nach Abschluss aller Schritte erhalten Sie ein aktualisiertes Zolldokument, das den legalen Aufenthalt Ihres Fahrzeugs in Nordzypern bestätigt.

Zusätzliche Bedingungen und Einschränkungen
  • Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie registriert ist, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht zur Einfuhr des Fahrzeugs, übersetzt ins Türkische. Ohne dieses Dokument ist die Einreise nicht möglich. Der nächste Übersetzer zum Hafen befindet sich im „Veles“-Büro.
  • Wenn Sie Nordzypern ohne das Fahrzeug verlassen, müssen Sie die Grenzbeamten informieren. Falls nötig, wird eine Erklärung ausgefüllt, dass das Fahrzeug auf der Insel bleibt und nicht an Dritte übergeben wird.
  • Wenn Sie über den Flughafen Ercan ausreisen und über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, müssen Sie keine Dokumente ausfüllen — die Fahrzeugdaten werden automatisch gespeichert.
  • Das Fahrzeug darf nur von der Person gefahren werden, die es eingeführt hat, oder von einem anderen Fahrer — jedoch nur in ihrer Anwesenheit.
  • Wenn das Fahrzeug auf Ihren Ehepartner registriert ist, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
    • in & out-Dokument,
    • übersetzte Kopie der Heiratsurkunde,
    • Pass, Führerschein und Versicherung, in der der zweite Fahrer eingetragen ist.
    Auf Grundlage dieser Unterlagen fügt der Zoll den zweiten Fahrer zur Genehmigung hinzu.

Fazit: Ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen darf sich maximal 12 Monate in Nordzypern aufhalten. Danach muss es entweder ausgeführt oder verzollt und neu registriert werden. Halten Sie sich an die Regeln, um Strafen und Probleme mit dem Zoll zu vermeiden.

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